Länder mit CFC-Regeln

In den meisten Ländern gibt es mittlerweile CFC-Regeln zur Hinzurechnungsbesteuerung von Auslandsgesellschaften in Niedrigsteuerländern. Auf dieser Seite haben wir eine Übersicht und Einordnung von Ländern mit CFC-Rules weltweit für Sie zusammengestellt.

 In fast allen wichtigen Ländern gibt es die sog. Hinzurechnungsbesteuerung bzw. Hinzurechnungsregeln – auf Englisch “Controlled Foreign Corporation Rules” oder kurz CFC-Rules. Natürliche oder juristische Personen, die eine Auslandsgesellschaft in einem Niedrigsteuerland beherrschen oder kontrollieren, müssen aufgrund der CFC-Rules mit erheblichen steuerlichen Negativwirkungen rechnen. In Deutschland sind die CFC-Rules im Außensteuergesetz definiert. Klicken Sie auf diesen Link, um mehr über CFC-Rules zu erfahren.

ATAD: EU-weite Standards bei CFC-Regeln

In einer neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, der sogenannte “ATAD” (Anti Tax Avoidance Directive), legt die EU hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung Mindeststandards fest, die von den Mitgliedstaaten sukzessive umgesetzt werden müssen. Während ATAD I und ATAD II in Ländern wie Deutschland keine wesentlichen Änderungen nach sich zog, gibt es andere EU-Staaten wie Österreich, die Niederlande und die Tschechische Republik, die bisher eigene Regelungen hatten und in denen es zum Teil kein CFC-Regime gab. Erfahren Sie hier mehr zu Auslandkonto eröffnen.

Seit dem 01.01.2019 sollten im Zuge der Einführung der europäischen ATAD alle Mitgliedstaaten einheitliche Gesetze bzgl. CFC-Rules bzw. Hinzurechnungsbesteuerung haben. Einzelnen Staaten, die der Richtlinie bis dato nicht nachkommen, wurde eine Frist gesetzt, dies bis spätestens 2021 zu tun. Damit gibt es in Europa, mit Ausnahme der Schweiz offiziell flächendeckend ein CFC-Regime.

Es gibt jedoch einige Länder, in denen die CFC-Rules eher locker und liberal sind. Im UK beispielsweise wird man sich sehr wohl für Sie interessieren, wenn Sie Brite sind und mittels einer Firma in Hong Kong Steuern umgehen wollen. Sind Sie hingegen Ausländer, besitzen Auslandsgesellschaften und gehen ins UK, haben Sie wahrscheinlich keine Probleme.

Aktive oder passive Einkünfte?

Manche Länder unterscheiden außerdem zwischen passivem Einkommen und aktivem Einkommen sowie zwischen juristischen und natürlichen Personen. Letzteres gilt für Zypern und Taiwan. Das heißt, sofern Sie persönlich eine Holdingfirma besitzen und diese wiederum eine Holdingfirma in Hong Kong kontrolliert, kommen hier die CFC-Rules nicht zur Anwendung.

Die Außensteuergesetze der einzelnen Länder sind jeweils sehr spezifisch. Generell folgen die EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Frankreich und Finnland) aber ähnlichen Modellen. Deutschland und Österreich beispielsweise folgen dem traditionelleren Modell A, bei dem Auslandsgesellschaften, die überwiegend (also mehr als 50 %) Passiveinkünfte generieren, unter das CFC-Regime fallen. Das sind Einkünfte aus Vermögensverwaltung, Zinserträge und Lizenzgebühren.

Weiters müssen die Erträge aus einer Steueroase kommen. Der springende Punkt ist hier die Definition von Steueroasen: Deutschland ist hier besonders streng – sämtliche Länder mit weniger als 20 % Gewinnbesteuerung (also auch viele EU-Länder) gelten bereits als Steueroase.

In Deutschland reicht also eine Beteiligung von lediglich 10 % an einem Unternehmen aus, das in einem Land mit weniger als 20 % Gewinnsteuer angesiedelt ist und dessen Gewinne sich zu mehr als der Hälfte aus passiven Einkünften zusammensetzen. Hier greift die Hinzurechnungsbesteuerung, das heißt die Gewinne der Gesellschaft sind komplett in Deutschland zu verrechnen. Und zwar zum Einkommensteuer-Höchstsatz. Ähnlich ist die Situation in Polen und Spanien.

Wichtig: In Deutschland und auch in vielen anderen Ländern gelten für juristische und natürliche Personen die gleichen Regeln hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung. Im eigenen Land steuerpflichtig werden also nicht nur Firmen mit Tochtergesellschaften im Ausland, sondern auch Gesellschaften, bei denen Sie als natürliche Person Mehrheitseigner sind.

Andere Länder wie Schweden, Portugal, Italien, Österreich, Niederlande, Belgien, Tschechien, Rumänien und weitere Balkanstaaten wenden dasselbe Modell in leichter Variation an. Dort kann die Zurechnung etwa durch Substanz vor Ort verhindert werden.

Beim Modell B, dem neueren der beiden Modelle, wird nicht zwischen passiven und aktiven Einkünften unterschieden. Betrachtet wird rein die Besteuerung der Auslandsfirma. Ist sie zu gering, folgt eine Nachbesteuerung. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Hälfte der lokalen Körperschaftsbesteuerung. In Zypern kommt dieses Modell zum Tragen (allerdings nur für Firmen) – Tochtergesellschaften von Zypern-Holdings müssen hier zumindest 6.25 % Ertragssteuern abgeführt haben oder nachträglich versteuern. Auch Irland wendet diese Regelung an.

Bei diesem Modell gibt es außerdem Ausnahmen für kleinere Unternehmen. Bis zu 750.000 € Gewinn und Einkünften aus Vermögensverwaltung von unter 75.000 € gilt die Regelung nicht. Das gilt für das UK, Zypern, IrlandUngarn, Luxemburg, Malta, Estland und Lettland.

Unabhängig von diesen Regelungen lassen sich die einzelnen Länder grob in verschiedene Kategorien einteilen. Diese dienen nur als Anhaltspunkt für den Umgang mit den Außensteuergesetzen und sind stark vereinfacht dargestellt.

Mehr von WohnsitzAusland:


Länder mit strikten CFC-Rules

CFC-Rules kommen bei allen Auslandsunternehmen zur Anwendung, unabhängig davon, ob die Auslandsfirma mehrheitlich passive oder aktive Einkünfte erzielt.

 
  • China

  • Estland

  • Finnland

  • Frankreich

  • Deutschland

  • Griechenland

  • Island

  • Italien

  • Japan

  • Korea

  • Norwegen

  • Portugal

  • Russland

  • Südafrika

  • Spanien

  • Schweden

  • UK

  • Ungarn

  • US


Länder mit teilweise strikten CFC-Rules

CFC-Rules kommen bei allen Auslandsunternehmen zur Anwendung, die mehrheitlich passive Einkünfte erzielen.

 

Länder mit liberalen CFC-Rules

 
  • Belgien

  • Irland

  • Lettland

  • Luxemburg

  • Malta

  • Niederlande

  • Österreich

  • Polen

  • Slowakei

  • Slowenien

  • Tschechische Republik

  • Türkei

  • Uruguay

  • Zypern

Länder ohne CFC-Regeln: Schwarze Liste?

Weltweit gibt es natürlich viele Länder, in denen es kein CFC-Regime gibt, dazu gehören viele kleine Staaten und sämtliche Nullsteueroasen. Darüber hinaus kennen aber auch einige Industrienationen und sonstige Finanzplätze kein CFC-Regime. Klicken Sie auf diesen Link, um mehr über Länder ohne CFC-Rules zu erfahren.

Seit dem 5. Dezember 2017 gibt es außerdem eine EU-weite Schwarze Liste. Auf ihr stehen gemeinsam festgelegte Steueroasen bzw. nicht kooperative Länder, bei denen unabhängig von der tatsächlichen Steuerhöhe automatisch die CFC-Rules greifen. Klicken Sie hier, um mehr über die EU Black List zu erfahren.

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