Steuernomaden
Steuer Guide: Als digitaler Nomade & Perpetual Traveler 80-90% Steuern sparen
Digital Nomad Steuern: Sich rechtssicher und nachhaltig dem Zugriff der Steuerbehörden entziehen – so geht’s.
Die Nullsteuer LLC: Die ideale steuerfreie & anonyme Rechtsform für digitale Nomaden und Perpetual Travelers. Mehr erfahren
Perspektive Ausland Podcast
Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland dem Thema Digitale Nomaden und Steuern. Hören Sie jetzt rein.
Steuerbelastung radikal reduzieren
Hand aufs Herz: Es mag politisch nicht korrekt sein (und die politisch Korrekten mögen diese Seite nun verlassen), aber es gibt genug erfolgreiche Freiberufler und Unternehmer, die hochinteressiert daran sind, ihre Steuerbelastung radikal zu reduzieren.
Freilich hält uns die Politik Predigten zum Thema Solidarität und Verantwortungsbewusstsein und und und… Wir werden von Kindesbeinen darauf gedrillt zu glauben, dass in einer funktionierenden Gesellschaft jeder seinen Beitrag zu leisten hat. Und wer mehr verdient (wer „breite Schultern“ hat), der soll einen größeren Solidarbeitrag leisten (= mehr Steuern zahlen).
Und wer könnte dem widersprechen? Ein hoher moralischer Anspruch an sich hat unseren Zynismus sicher nicht verdient. Was allerdings in den Augen vieler als Farce wahrgenommen wird, ist, wie bei der Anwendung besagter moralischer Prinzipien ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird:
Große Konzerne (die „breitesten Schultern“) tricksen bei der steuerlichen Veranlagung und kommen so mit einer steuerlichen Belastung im unteren einstelligen Prozentbereich davon – ganz legal.
Wer bluten muss und einen überdurchschnittlichen hohen Beitrag leisten „darf“, sind Freiberufler und Unternehmer, die sich dem Zugriff der Steuerbehörden nicht entziehen können.
Ganz abgesehen davon erscheint den Steuerzahlern vieles, was mit ihren Steuergeldern passiert, problematisch: Ist Solidarität mit der eigenen „Sippe“ bzw. der eigenen Gesellschaft noch für jeden Bürger bis zu einem Grad nachvollziehbar, so macht so mancher hinter das Bailout von ganzen Staaten und ausländischen Banken doch ein großes Fragezeichen. Ähnliches kann zu Teilnahme an Kriegen gesagt werden oder der Kostenübernahme von direkten Kriegsfolgen fremder Mächte (siehe mittlerer Osten und Flüchtlingskrise).
Nicht, dass wir uns falsch verstehen: Die meisten Menschen empfinden es als große Befriedigung, Gutes zu tun und sich für eine gute Sache, die ihnen am Herzen liegt, einzusetzen: Entwicklungsarbeit, Umweltschutz, Bildung, Obdachlose, Flüchtlinge, Kultur, Mission, Gesundheit usw.
Aber wir wollen in Freiheit selbst entscheiden, wie und in welchem Maß sich unsere eigene persönliche Solidarität ausprägt und nicht unter Zwang und Androhung von Gefängnisstrafen fast 50% unseres Einkommens an die Staatsmacht überreichen.
Jeder stimmt einer gewissen steuerlichen Belastung zur Finanzierung der Aufgaben des Staates zu, aber spontan würde niemand behaupten, dass 50% des eigenen Einkommens dafür ein gerechtfertigter Beitrag sind.
Das alles führt dazu, dass bei nicht wenigen Bürgern ein Wunsch entsteht, sich aus dem System abzumelden und nicht mehr „mitzuspielen“.
Lustig ist das Zigeunerleben… oder doch nicht?
Aber kann man so einfach aussteigen? Was wäre, wenn man nirgendwo wohnt und somit auch nirgendwo steuerpflichtig ist? Was wäre, wenn man einfach geht?
Die meisten Menschen empfinden solche Ideen als bedrohlich und wenig erstrebenswert.
Es kommt einem das alte deutsche (vermutlich mittlerweile auch politisch inkorrekte)& Zigeunerlied in den Sinn und schon im ersten Vers wird dort kurioserweise erwähnt, dass einer der Hauptvorteile der nicht sesshaften Lebensweise die Streuerfreiheit ist:
Lustig ist das Zigeunerleben,
Faria, faria, fum.
Brauchen dem Kaiser kein Zins zu geben,
Faria, faria, fum.
Lustig ist´s im grünen Wald
wo des Zigeuners Aufenthalt
Faria, faria, faria, faria
Faria, faria, fum.
Nun, man hat eher negative Assoziationen mit einem solchen Lebensstil, denn er wird auch mit einem Kreislauf von Armut und Entbehrung verknüpft. Von Kriminalität und einem unlauteren Lebenswandel ganz zu schweigen. So wollen wir nicht leben – auch wenn dies schon fast nach diskriminierenden Vorurteilen gegenüber Sinti und Roma klingt.
Aber auch jenseits dieser negativen Assoziationen haben die meisten Mitbürger andere Vorstellungen vom Gücklichsein, als ständig unterwegs zu sein (wir sehen auf „Vagabunden“ sogar herab): Ein Haus bauen, Familie haben, sesshaft werden, Wurzeln schlagen. Einen stabilen Job haben, der gut bezahlt ist und ein gutes Ansehen hat.
Viel reisen, ja. Aber immer wieder an den gleichen Ort zurückkehren, wo man sich zu Hause fühlt.
Diese Lebensauffassung ist verständlich und völlig legitim. Der Lehnsherr (bzw. die Regierung) weiß auch, wie seine Untertanen denken und verlangt deswegen einen relativ hohen Preis dafür, dass man sich in seinen Landen niederlassen kann. Und die meisten Menschen bezahlen dem Lehnsherr gern ihren Fron für dieses Privileg.
Und auch wenn so mancher jugendlicher „Träumer“ insgeheim den Wunsch verspürt, wenigstens für ein paar Jahre „auszusteigen“, ist doch die Angst groß, den Anschluss zu verlieren und die eigene Karriere zu verpassen. Das klingt alles viel zu riskant. Und am Ende passiert nichts.
Man denke nur an den Udo Jürgens Song „Ich war noch niemals in New York“:
Ich war noch niemals in New York, ich war noch niemals auf Hawaii,
ging nie durch San Francisco in zerriss’nen Jeans,
Ich war noch niemals in New York, ich war noch niemals richtig frei,
einmal verrückt sein und aus allen Zwängen flieh’n.
Aber das war früher. Die Zeiten ändern sich…
Vorhang auf für die digitale Economy und ein neues Lebensgefühl
Durch die digitale Economy entsteht eine völlig neue Dynamik. Denn auf einmal gibt es jede Menge gut bis sehr gut bezahlte Jobs, Projekte und profitable Unternehmensideen, die eine Ortsgebundenheit im herkömmlichen Sinn unnötig machen.
App-Entwickler, Designer, Fotografen, Grafiker, Copywriter, Online Marketing Spezialisten, Berater, Gründer usw.
Zwar muss man sich unter Umständen regelmäßig tageweise oder wochenweise mit Kollegen zum Austausch treffen (keine Frage: Face-to-Face ist nicht zu schlagen). Aber viele der Tätigkeiten lassen sich von zu Hause oder von überall auf der Welt ausführen.
Und es handelt sich um interessante, coole Tätigkeiten. Freunde und Familienmitglieder beneiden einen. Man ist voll im Trend und verdient dabei noch sehr gut. Und dabei sitzt man vielleicht „nur“ den ganzen Tag in Unterhosen vor dem Computer.
Wenn Sie auch in der digitalen Economy arbeiten, wissen Sie wovon ich spreche. Das Ganze kann zuzeiten unfreiwillig komisch werden. Wenn z.B. Nachbarn Sie fragen, ob Sie arbeitslos sind, weil Sie den ganzen Tag zu Hause „rumhängen“.
Oder man Ihnen schon einen Job als Hausmeister in der Schule angeboten hat, weil man Sie bemitleidet, da Sie ja offensichtlich keine Arbeit finden. Dabei verdienen Sie mit Ihrem Startup das Jahresgehalt eines Hausmeisters in einem Monat – von zu Hause aus.
Es sind Menschen wie Sie, die „digitale Nomaden“ oder Perpetual Travelers werden können – vorausgesetzt Sie können sich diesen Lebensstil vorstellen. Auch viele potenzielle Nomaden sind ja viel lieber an einem Ort und fest verwurzelt. Das Nomadendasein wird immer nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung infrage kommen.
Wer jedoch den Mut hat, für den sind die Vorteile enorm wenigstens für einige Jahre die Koffer zu packen und zu gehen. Sie können von überall arbeiten und haben laufend ein gutes Einkommen. Dieses Einkommen müssen Sie bei richtiger Gestaltung kaum versteuern. Sie können sich einen guten Lebensstandard leisten. Sie erleben viel und die ganze Zeit sammeln Sie auch noch wertvolle Berufserfahrung und arbeiten an interessanten Projekten bzw. bauen Ihr Startup.
Von einem wirklichen „Ausstieg“ kann also keine Rede sein. Sie werden den Anschluss nicht verlieren. Von einer wirklichen „Vagabunden-Existenz“ wie in unserem oben zitierten Volkslied kann also keine Rede sein. Sie wohnen nicht im Planwagen, sondern in schicken Hotels, Ferienwohnungen oder bei Freunden.
Aber dieser Lebensstil sagt dennoch nicht jedem Freelancer bzw. Gründer zu. Bei weitem nicht alle potentiellen Nomaden können sich vorstellen, die Heimat einfach so zu verlassen und alles zu Hause aufzugeben, selbst wenn es nur für ein paar Jahre ist.
Und alles aufgeben – das müssen Sie. Zumindest aus steuerlicher Sicht.
First things first: Was sind digitale Nomaden, was Perpetual Travelers?
Am Begriff des digitalen Nomaden dürften die meisten von uns vor allem in den letzten Jahren nicht vorbeigekommen sein. Die Corona-Pandemie hat den Trend zum digitalen Nomadentum weiter beschleunigt. Sie hat gezeigt, dass es auch ohne 40-Stunden-Woche im Büro geht – und bei vielen noch weiter geführt: Man will nicht mehr nur Homeoffice oder selbst entscheiden, von wo aus man arbeitet, sondern auch sein eigener Chef sein.
Deshalb sagen in der Post-Corona-Ära viele nicht nur ihrem alten Job bzw. eingerosteten Unternehmensstrukturen, sondern auch gleich ihrem Zuhause ade und wagen den Schritt in die völlige Ortsunabhängigkeit. Als Dauerreisender lebt man dort, wo es einen gerade hin verschlägt. So reist man ohne fixen Wohnsitzstaat von Land zu Land. Nebenbei geht man von unterwegs seiner Arbeit nach und verdient sich so seinen Lebensunterhalt dort, wo andere Urlaub machen. Mittlerweile bieten einige Länder auch Visa für digitale Nomaden an.
Im gleichen Kontext begegnet einem oft auch der Perpetual Traveler. Der “ewige Reisende” hat – ebenso wie der Digitalnomade – keinen festen Wohnsitz. Anstatt einer Heimat hat er unendlich viele. Häufig bezeichnet der Terminus Perpetual Traveler im Gegensatz zum Digitalnomaden dabei jemanden, der nicht aktiv einer Arbeit nachgeht, sondern von passiven Einkünften lebt. Das kann beispielsweise ein Privatier sein, der Kapitalerträge erhält oder anderweitig Vermögen aufgebaut hat und von den Zinsen lebt.
Alles aufgeben: Was das konkret bedeutet
Selbstständig im Ausland Steuern - wie und wo zahlt man die? Wenn Sie sich entschließen, digitaler Nomade bzw. Perpetual Traveler zu werden, müssen Sie „alles“ in der Heimat aufgeben, um sich dem Zugriff der dortigen Steuerbehörde zu entziehen – und wenn Sie verheiratet sind, gilt das auch für Ihre Familie. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder müssen mit Ihnen Nomaden werden, ansonsten ist Ihr Lebensmittelpunkt und Ort der Besteuerung weiterhin zu Hause.
Eine gemietete Wohnung müssen Sie kündigen. Wohneigentum müssen Sie vermieten. Ein Zimmer bei den Eltern oder bei Freunden gilt nicht als Wohnung und ist steuerlich nicht relevant.
Autos, ADAC Mitgliedschaft usw. müssen Sie abmelden. Sie müssen sich natürlich auch selbst abmelden. Private Krankenversicherungen und Lebensversicherungen können Sie aber behalten.
Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden oder in eine Gesellschaft überführen. Beachten Sie in diesem Kontext das Thema Wegzugsbesteuerung.
Kurzum: Sie müssen Ihre Bezugspunkte zur Heimat weitgehend kappen – wie es jeder tun würde, der ins Ausland umzieht. Wenn Sie dies nicht tun, bleiben Sie vermutlich auch weiterhin mit Ihrem Welteinkommen zu Hause steuerpflichtig.
Außerdem müssen Sie die Intention haben, die Heimat bis auf Weiteres zu verlassen. Ein Expat oder Student, der nur für ein Auslandssemester ins Ausland umzieht, bleibt auch weiterhin zu Hause steuerpflichtig. Ihr Wegzug darf nicht absichtlich temporär sein – selbst wenn Sie nach zwei oder drei Jahren Ihre Meinung ändern und wieder in der Heimat leben möchten.
Nur wenn Sie sich diese „radikalen“ Maßnahmen in Ihrer konkreten Lebenssituation vorstellen können, ist das Dasein als digitaler Nomade oder Perpetual Traveler für Sie realistisch. Einen Zwischenweg gibt es nicht.
Natürlich können Sie sich auch weiter regelmäßig in der Heimat aufhalten – z.B. eine Woche pro Monat, um Verwandte zu besuchen. Aber Sie sind in Zukunft eben nur noch Besucher.
Zur Sicherheit erwähnen wir besser auch noch, dass ein „scheinbarer Wegzug ins Ausland“ als Umgehung (= Steuerhinterziehung) von den Steuerbehörden interpretiert werden würde. Vielleicht sind Sie alt genug und erinnern sich noch an den Scheinumzug von Boris Becker nach Monaco.
Rechtsfolge Ihres Wegzuges aus der Heimat
Wenn Sie die Heimat verlassen und tatsächlich „alles aufgeben“, sind Sie dort nicht mehr oder nur noch begrenzt steuerpflichtig. Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen zum Beispiel werden immer dort besteuert, wo sich die Immobilie befindet.
Angenommen Sie sind Freiberufler und stellen Rechnungen an Kunden, dann ist das Einkommen aus diesen Leistungen nach Ihrem Wegzug nicht mehr im alten Wohnsitzstaat steuerpflichtig, selbst wenn sich die Kunden dort befinden.
Wo sind Sie dann nach Ihrem Wegzug steuerpflichtig?
Angenommen, dass Sie nach Ihrem Wegzug nur noch in Hotels leben und sich nirgendwo sehr lange aufhalten – nirgendwo. Sie können um die Welt reisen und Rechnungen stellen und müssen keine Steuern mehr bezahlen.
Theoretisch.
Aber dass diese Theorie Lücken hat und unter Umständen riskant ist – darauf gehen wir später ein.
Im Grundsatz halten wir an dieser Stelle fest, dass der freiberufliche Nomade nach seinem Wegzug aus der Heimat zunächst nirgendwo steuerpflichtig ist, solange er keinen neuen Lebensmittelpunkt in einem anderen Staat auslöst.
Der Mythos von der 183-Tage Regel
Sicher haben Sie auch schon davon gehört, dass Sie sich weniger als 183 Tage in einem Land aufhalten müssen, um dort mit Ihrem Welteinkommen nicht steuerpflichtig zu werden.
Diese Regel ist ein Mythos und existiert so nicht. Sie sind in jedem Fall in einem Land steuerpflichtig, wenn Sie dort mehr als 183 Tage im Jahr zubringen.
Es reicht allerdings auch aus, sich 50 Tage in einem Land aufzuhalten, um dort mit dem Welteinkommen steuerpflichtig zu sein. Denken Sie nur an Fernfahrer oder Piloten.
Es ist alles eine Frage des Lebensmittelpunktes. Sie sind dort mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet.
183 Tage Regelung Freiberufler - Es ist also wichtig, dass Sie als digitaler Nomade bzw. Perpetual Traveler zu Hause keinen Lebensmittelpunkt mehr haben, aber auch im Ausland nicht ungewollt einen neuen Lebensmittelpunkt auslösen.
Wenn Sie sich beispielsweise von zu Hause abmelden und dann gleich ein Haus in Spanien für ein Jahr mieten, dann tappen Sie in eine Steuerfalle – auch wenn Sie planen, sich weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufzuhalten. Denn wenn das Haus in Spanien Ihre einzige Bleibe ist, dann kann Ihnen schnell dort ein Lebensmittelpunkt konstruiert werden und Sie sind dann in Spanien mit dem Welteinkommen steuerpflichtig.
Das Risiko der steuerlichen Nachweispflicht
Ein weiteres mögliches Problem für digitale Nomaden und Perpetual Travelers ist die steuerliche Nachweispflicht – und da kommen wir jetzt auf den vorherigen Abschnitt zurück, in dem auf die gänzliche Steuerfreiheit hingewiesen wurde.
Nehmen wir an, dass Sie als Freiberufler Ihrem Kunden in Deutschland auch als digitaler Nomade weiterhin Rechnungen senden. Der Kunde hat eine Betriebsprüfung und Ihre Rechnungen an den Kunden werden einer näheren Untersuchung unterzogen.
Sie geben keine Ust-ID-Nr auf der Rechnung an. Absender der Rechnung ist ein Hotel auf Ibiza.
Der Prüfer fragt Ihren Kunden, um was es bei der Rechnung eigentlich geht. Der Kunde antwortet wahrheitsgemäß, dass Sie nun digitaler Nomade sind.
Der Prüfer hält dies für eine Umgehung und sagt Ihrem Kunden, dass Ihre Rechnung für ihn nur abzugsfähig ist, wenn Sie einen neuen steuerlichen Wohnsitz nachweisen können, inklusive der steuerlichen Registrierungen.
Weiterhin droht das Finanzamt damit, Sie wieder in Deutschland steuerlich zu veranlagen, da Sie offensichtlich keinen neuen Wohnsitz nachweisen können und Sie folglich immer noch in Deutschland Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Was machen Sie dann?
Handhabe der Umsatzsteuer
Während sich die Besteuerung auf Gewinne noch relativ einfach am Wohnsitz festmachen lässt, ist die Frage der Umsatzsteuer eine gesonderte Herausforderung. Dies gilt zumindest, wenn Sie sich in der EU aufhalten und an Kunden in der EU Rechnungen stellen.
Denn hierbei stellt sich nicht nur die Frage nach der Dauer des Aufenthaltes in einem bestimmten Land, sondern auch nach der Höhe der in Rechnung gestellten Beträge und des Staates, wo der Kunde ansässig ist.
Allein die Tatsache, dass Sie an Kunden z.B. in Deutschland eine Rechnung ohne UST-ID-Nr stellen, wird zu Stirnrunzeln bei den Buchhaltern des Kunden führen.
Da wird schnell die Sorge wach, ob es sich dabei um eine legitime Rechnung handelt oder ob die Bezahlung der selbigen später zu Problemen mit dem eigenen Finanzamt führt.
Mögliche Probleme mit Banken im Ausland
Wenn Sie als digitaler Nomade oder Perpetual Traveler ein Bankkonto im Ausland eröffnen wollen, wird Sie die Bank nach einem Adressnachweis fragen. Dabei geht es um einen Kontoauszug oder eine Verbrauchsrechnung (Gas, Wasser, Strom).
Da Sie keinen Wohnsitz haben, haben Sie auch keine Verbrauchsrechnung in Ihrem Namen. Einen Kontoauszug von Ihrem Konto in der Heimat haben Sie und können Sie vorlegen.
Aber was passiert dann?
Aufgrund des internationalen Informationsaustausches ist die Bank verpflichtet, Kontodaten an die Finanzbehörden ausländischer Steuerzahler zu übermitteln. Indem Sie den besagten Kontoauszug der Bank vorlegen, wird diese also an Ihr Finanzamt in der Heimat Bewegungen auf dem neuen Konto im Ausland melden.
Dies führt wiederum dazu, dass das Finanzamt, z.B. in Deutschland, annimmt, dass Sie weiterhin in Deutschland wohnen und versuchen, Steuern zu hinterziehen. Wiederum müssen Sie dem deutschen Staat nachweisen, dass Sie einen neuen Wohnsitz haben, ansonsten wird Besteuerung in Deutschland für Sie veranschlagt.
Was Arbeitgeber und Kunden im Ausland möglicherweise verlangen
Je nachdem welche Aufträge Sie bearbeiten oder wie Ihre tägliche Arbeit im Detail gestaltet ist, kann es Fragen auf Seiten Ihrer Kunden und Arbeitgeber im Ausland geben.
So können diese unter Umständen einen Nachweis verlangen, dass Sie nicht scheinselbstständig sind.
Oder Sie müssen nachweisen, dass Sie in Ihrem Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig sind.
Können Sie die Nachweise nicht erbringen, zieht Ihnen der Kunde unter Umständen einen Betrag bis zu 30% Ihrer Rechnungssumme ab und leitet diesen an seine Finanzbehörde weiter.
Je nach steuerlicher Gesetzeslage kann sich auch sofort und auch bei Kurzeitprojekten eine Steuerpflicht im Ausland ergeben, wenn Sie nicht anderweitig gemeldet sind und z.B. von einem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden.
Ist der Status als digitaler Nomade bzw. Perpetual Traveler ein Rohrkrepierer?
Wir haben hier die diversen möglichen steuerlichen Probleme eines „reinen“ digitalen Nomaden bzw. Perpetual Traveler auf dieser Seite etwas überspitzt dargestellt, um die Herausforderungen als ganzes besser klar zu machen. Natürlich lassen sich für jedes einzelne dieser Probleme Lösungen finden.
Aber das Grundproblem bleibt: Unsere Gesellschaft und die hier herrschende Wirtschafts- und Rechtsordnung ist nicht für Aussteiger und Nomaden gemacht.
Wenn man sich die möglichen rechtlichen Probleme vor Augen hält, die einen als digitalen Nomaden oder Perpetual Traveler erwarten können, dann fragt man sich, ob es das alles Wert ist.
Ist es im Angesicht des ganzen Ärgers, der einem unter Umständen blüht, nicht der bessere Weg, die ganze Idee des digitalen Nomadentums zu vergessen und ein Häuslebauer zu werden?
Wir glauben, dass man pragmatisch sein muss. Vergessen Sie die reine Lehre. Das wird nicht funktionieren.
Aber das heißt nicht, dass man die Grundidee über Bord werfen muss. Im folgenden Abschnitt erklären wir Ihnen, wie dem Leben als digitaler Nomade oder Perpetual Traveler nichts mehr im Wege steht und stellen Ihnen in weiterer Folge einen konkreten Ansatz vor, der unserer Erfahrung nach für viele Mandanten funktioniert.
Unser rechtssicheres Konzept für digitale Nomaden & Perpetual Travelers
Um etwaigen Problemen vorzubeugen, ist unsere Empfehlung für digitale Nomaden bzw. Perpetual Travelers folgende: Vergessen Sie den „echten“ Nomadenstatus und entscheiden Sie sich stattdessen für eine pragmatische Lösung. Auf diese Weise erhalten Sie die nötige Rechtssicherheit bei maximalen steuerlichen Vorteilen.
Wie das am besten funktioniert, erklären wir Ihnen hier step by step.
Wohnung in einem steuergünstigen Land: Wenn Sie als Digitalnomade oder Perpetual Traveler leben wollen, geben Sie zunächst Ihren alten Wohnsitz auf. Anschließend entscheiden Sie sich für einen steuergünstigen Staat mit hoher Glaubwürdigkeit (z.B. in einem EU-Land wie Rumänien, Malta, Zypern oder Irland) und mieten dort eine Wohnung.
Dieser Punkt ist extrem wichtig: Gemäß der Definition der OECD sind Sie dort steuerpflichtig, wo sich Ihre EINZIGE Wohnung befindet, und zwar unabhängig davon, wie oft Sie dort anwesend sind!
Durch die Einrichtung der Wohnung sind Sie über alle Zweifel erhaben und machen es sich selbst einfach.
Steuerliche Registrierung vor Ort: Anschließend lassen Sie sich in diesem Land steuerlich registrieren. Idealerweise wählen Sie einen Staat, in dem Auslandseinkünfte nicht besteuert werden. So erhalten Sie einen offiziellen Wohnsitz, müssen aber in dem Land keinerlei Steuern bezahlen, sofern Sie vor Ort wenig bis gar keine Einkünfte haben.
Ggf. Unternehmensgründung: Je nach individueller Situation gründen Sie im Anschluss ein Unternehmen vor Ort, das Ihnen anschließend beispielsweise ein Gehalt zur Deckung der Mietkosten im jeweiligen Land bezahlt. Wenn Sie selbst der Geschäftsführer des Unternehmens sind, ist hier wichtig zu beachten, dass der Ort der Leitung bei einer Kapitalgesellschaft eine Betriebsstätte – und damit unter Umständen eine Steuerpflicht – auslöst. Treten Sie selbst als Geschäftsführer auf, wird Ihre Auslandsgesellschaft steuerlich wie eine Inlandsgesellschaft behandelt. Aus diesem Grund sollte dieser Punkt vorab immer genau überlegt und strukturiert werden, um den Erfolg der steueroptimierten Gestaltung nicht zu gefährden. Mehr zur Problematik lesen Sie hier.
Sie fragen sich, ob diese Lösung funktioniert und Sie dann tatsächlich ein digitaler Nomade bzw. Perpetual Traveler sind?
Ja, einen Wohnsitz haben Sie mit dieser Gestaltung nur auf dem Papier. Sie reisen trotzdem wie es Ihnen beliebt durch die Welt und arbeiten oder leben, wo es Ihnen gefällt. Gleichzeitig genießen Sie aber folgende Vorteile:
Problemlose Eröffnung von Bankkonten: um ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, verwenden Sie bequem Ihre selbstgewählte Wohnsitzadresse und weisen bei Bedarf Verbrauchsrechnungen vor
Adresse für Ausstellung von Rechnungen: Sie haben garantiert keine Probleme mit Kunden und können auf Rechnungen die Adresse Ihres selbsternannten Wohnsitzes angeben
Wichtig ist, bei dieser Gestaltung lediglich ein Punkt: Die angemietete Wohnung muss weltweit Ihre einzige sein – Sie dürfen in keinem anderen Land einen Lebensmittelpunkt auslösen. Sofern das der Fall ist, können Steuerbehörden praktisch nicht nachweisen, dass sie dort nicht steuerpflichtig sind. Auch wenn manche Länder theoretisch vorschreiben, wie lange Sie für eine Steuerpflicht im Land anwesend sein müssen, wird die Aufenthaltsdauer in der Praxis nicht überprüft.
Beispiel Malta: Wohnsitz und Firma plus Holding im Ausland bei 5% bis 8% Totalbelastung
Eine Lösung, die sich aus unserer Sicht für viele anbietet, ist momentan die Wohnsitzverlegung nach Malta und die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Malta mit ausländischer Holding.
Wichtig: Vorab ist an dieser Stelle anzumerken, dass diese Lösung vergleichsweise aufwendig ist. Sie beinhaltet eine relativ komplexe Firmenstruktur, die drei Gesellschaften beinhaltet. Je nach Vorhaben bietet sich eventuell eine einfachere Lösung ohne komplizierte Unternehmensstruktur an.
Hier erfahren Sie, warum Malta für viele digitalen Nomaden bzw. Perpetual Traveler eine gute Wahl ist:
Vorteile von Malta
Malta bietet eine Reihe von Vorteilen:
Non-Dom-Status: Als Ausländer sind Sie Non-Dom in Malta, d.h. Ihr ausländisches Einkommen (= Einkommen, das keine maltesische Quelle hat) ist steuerfrei. Nur das Auslandseinkommen, das auf ein Konto in Malta fließt, muss dort versteuert werden.
Kein Außensteuergesetz: Es gibt in Malta kein Außensteuergesetz, keine Hinzurechnungsbesteuerung und keine CFC Rules. Sie können nach Belieben Auslands- und Offshore-Gesellschaften besitzen und leiten.
Niedrige Steuern: Malta-Gesellschaften bezahlen effektiv 5% Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne.
Günstig: Die Lebenshaltungskosten sind günstig und nicht mit Steuerparadiesen wie Monaco, Dubai oder der Schweiz zu vergleichen.
Weitere Vorteile der Wohnsitzverlagerung nach Malta finden Sie hier.
Wie die Gestaltung konkret funktioniert
Das sind die konkreten Maßnahmen, die im Rahmen der oben beschriebenen Gestaltung umgesetzt werden:
Sie mieten eine richtige Wohnung in Malta und melden sich dort offiziell an (Sie erhalten sogar einen maltesischen Personalausweis). Malta wird Ihr offizieller Lebensmittelpunkt.
Wir gründen eine Malta-Gesellschaft für Sie. Diese ist offiziell Ihr Arbeitgeber. Sie verdienen ein festes Gehalt von z.B. 18.000 Euro im Jahr, damit Sie Ihre Miete in Malta bezahlen können. Dieses Einkommen wird in Malta versteuert.
Sie stellen Ihren Kunden Rechnungen für Ihre Leistungen über die Malta-Gesellschaft.
Die Malta-Gesellschaft bezahlt effektiv 5% Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn, der Rest fließt an Holding-Gesellschaft im Ausland.
Die Holding schüttet den Gewinn an Sie aus. Dieser ist als Auslandseinkommen für Sie steuerfrei.
Sie haben ein Bankkonto in Malta (für Ihr Gehalt) und eines in Gibraltar (eröffnen wir für Sie) für Ihre Gewinnausschüttungen.
Sie bezahlen also im Ergebnis total 5% Steuern auf die Unternehmensgewinne plus eine geringe Steuer auf das Gehalt in Malta. Wir sind der Überzeugung, dass Sie damit erhebliche Vorteile hinsichtlich Rechts- und Planungssicherheit gegenüber anderen Gestaltungen haben.
Weitere Informationen zu dieser Gestaltung
Weitere Informationen zur hier beschriebenen Gestaltung (nicht nur im Kontext der digitalen Nomaden oder Perpetual Travelers) finden Sie auf dieser Seite.
Vorteile der Malta-Gestaltung speziell für digitale Nomaden & Perpetual Travelers
Die oben beschriebene Gestaltung hat viele Vorteile für digitale Nomaden bzw. Perpetual Travelers:
Rechtssicherheit & Planungssicherheit: Sie können Steuerbehörden, Banken und allen interessierten Personen detailliert nachweisen, dass Sie einen festen Wohnsitz haben, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Steuern bezahlen.
EU-Gesellschaft: Ihre Rechnungen an Kunden kommen von einer EU-Gesellschaft mit US-ID-Nr. und ordentlichem Firmensitz. Die Gesellschaft reicht ordentliche Bilanzen und Steuererklärungen ein.
Maximale Steuerentlastung: Nirgendwo in Europa bezahlen Sie geringere Steuern.
Große Freiheit: Wie oft Sie sich tatsächlich in Malta aufhalten, bleibt Ihnen überlassen. Sie können Ihr Dasein als digitaler Nomade oder Perpetual Traveler nach Herzenslust ausleben und bleiben, wo das Gras am grünsten für Sie ist.
Geringes Risiko: Das Risiko, dass eine Steuerbehörde Ihren Status anzweifelt, ist extrem gering. Vorausgesetzt natürlich, dass Sie sich nicht zu viel in der Heimat aufhalten.
Konkreter Mandatsablauf
Üblicherweise läuft ein Mandat so ab:
Schritt 1: Beratung: Durchführung einer ersten Beratung per Telefon oder auf Wunsch vor Ort in Malta oder London. Dort wird die generelle Machbarkeit und Strategie besprochen.
Schritt 2: Angebot: Auf Basis des Beratungsgespräches bereiten wir ein Angebot für Sie vor und senden Ihnen dieses per E-Mail zu.
Schritt 3: Auftragserteilung: Sie beauftragen und bezahlen uns.
Schritt 4: Wohnungssuche in Malta: Sie kommen nach Malta und wir organisieren Wohnungsbesichtigungen für Sie. Sie mieten eine Wohnung.
Sie können sich nun an Ihrem Wohnort abmelden und nach Malta übersiedeln – unter der Prämisse, dass alle offenen Punkte zu Ihrer steuerlichen Situation in der Heimat geklärt sind. Ggf. muss die Abmeldung und Umsiedlung später erfolgen.
Schritt 5: Behördliche und steuerliche Registrierung in Malta: Wir melden Sie in Malta behördlich und steuerlich an und beantragen den maltesischen Personalausweis.
Schritt 6: Gründung der beiden Gesellschaften: Die Malta-Gesellschaft und die Holding im Ausland werden für Sie gegründet.
Schritte 7: Kontoeröffnungen: Die Kontoeröffnungen für Sie selbst und die beiden Gesellschaften werden vorgenommen.
Schritt 8: Betriebsaufnahme: Der laufende Betrieb der Gesellschaft beginnt und damit auch Ihre Anstellung. Sie erhalten ab jetzt ein monatliches Gehalt.
Unser Malta-Leistungsangebot
Über unser Büro in Malta erbringen wir sämtliche Leistungen, die Sie im Rahmen des Wohnsitzwechsels nach Malta und dem Aufbau der beschriebenen Gesellschaftsstruktur benötigen. Folgende Leistungen decken wir unter anderem ab:
Gründung der Malta-Gesellschaft inklusive Kontoeröffnung auf Malta und steuerliche Registrierung,
Gründung der UK Limited Partnership als Holding der Malta Limited Company, inklusive Kontoeröffnung und steuerliche Registrierung,
laufende steuerliche Betreuung der Gesellschaften, inklusive Lohnbuchhaltung,
Eröffnung eines persönlichen Kontos bei einer großen maltesischen Bank,
Eröffnung eines persönlichen Kontos bei einer großen ausländischen Bank,
Begleitung zum Arbeitsamtstermin und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen,
Beschaffung der maltesischen Sozialversicherungsnummer,
Beschaffung der maltesischen Steuernummer,
Registrierung als Non-Dom-Steuerzahler,
Hilfe bei der Wohnungssuche,
Vereinbarung von Besichtigungsterminen,
Hilfe beim Referencing/Verhandlung mit dem Makler und Vermieter,
Beratung und Hilfe zur Registrierung beim maltesischen Gesundheitssystem, inklusive Beschaffung der EU-Versichertenkarte.
Wir sind mit einem fünfköpfigen deutschsprachigen Team in Malta vertreten und stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen Belangen betreffend Ihres Umzuges nach Malta zu Seite.
Mit welchen Kosten ist für die Implementierung der Gestaltung zu rechnen?
Rechnen Sie typischerweise mit Kosten zwischen €10.000 und €20.000 für die Implementierung der Gestaltung – je nach genauem Bedarf. Dies umfasst sowohl die Gründung der Gesellschaften, als auch die Betreuung der steuerlichen und rechtlichen Aspekte der Wohnsitzverlagerung nach Malta.
Alternativen zu Malta
Wer nicht kurzfristig nach Malta umziehen kann und eine schnelle, wenn auch temporäre Lösung im Ausland benötigt, dem können wir eine temporäre Meldeadresse im UK anbieten. Damit können Sie sich zu Hause offiziell abmelden und dann auch ein Konto im UK eröffnen, worauf Ihre Kunden zunächst Rechnungen bezahlen können.
Dies ist wohlgemerkt kein Ersatz für eine korrekte steuerliche Planung und Gestaltung (diese bleibt Ihnen nicht erspart), sehr wohl aber eine wirksame Sofortmaßnahme, wenn Sie schnell Fakten schaffen wollen.
Im gleichen Kontext wäre auch die Gründung einer US-Gesellschaft zu nennen. Diese ist schnell gegründet und lässt sich steuerlich vorteilhaft gestalten, wenn das Einkommen der Gesellschaft keinen Bezug zu den USA hat (z.B. keine US-Kunden). Dass die US-Gesellschaft ein hohes Maß an Vertraulichkeit gewährleistet, wirkt sich ebenfalls zu Ihrem Vorteil aus.
Weitere Steuertipps für digitale Nomaden bzw. Perpetual Travelers
Damit Sie als digitaler Nomade oder Perpetual Traveler möglichst keine steuerlichen Probleme bekommen, empfehlen wir weitere Verhaltensweisen unter der Prämisse der Steueroptimierung:
Aufenthaltsorte sorgfältig auswählen: Seien Sie bei der Auswahl Ihrer Aufenthaltsorte bedachtsam. In manchen Ländern kann schon relativ schnell eine Steuerpflicht ausgelöst werden. Die USA sind notorisch dafür.
Langfristige Arrangements vermeiden: Vermeiden Sie langfristige ortsgebundene Arbeitsverträge und Mietverträge. Alles, was über 6 Monate hinaus geht, ist problematisch. Ggf. ergeben sich auch davor schon steuerliche Verpflichtungen.
Festanstellung vermeiden: Vermeiden Sie auf jeden Fall eine unbefristete Festanstellung. Sie schaffen sonst sofort einen Lebensmittelpunkt und ggf. Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen.
Verträge richtig formulieren: Achten Sie bei Arbeits- und Projektverträgen darauf, dass diese zu Ihrem Vorteil formuliert sind und keine steuerlichen Nachteile daraus abgeleitet werden können. Beispielsweise sollte der Arbeitsort frei gewählt werden können bzw. Sie sollten von der Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz befreit sein.
Ordentlich abrechnen: Schreiben Sie immer eine ordentliche Rechnung. Vermeiden Sie „inoffizielle“ Barzahlungen und ähnliches.
Dokumentation: Dokumentieren Sie in einer Tabelle oder in Ihrem Kalender Ihren Aufenthaltsort. Bewahren Sie Verträge, Rechnungen usw. auf.
Heimatbesuche begrenzen: Sie können die Heimat oft besuchen. Aber eben nur besuchen. Es darf sich daraus kein Ort des üblichen Aufenthalts ableiten lassen.
Vermögen in der Heimat abbauen: Bauen Sie bestehendes Vermögen in Heimat ab und kein neues auf. Sonst kann ein Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen in der Heimat konstruiert werden. Langfristig sollte sich nicht mehr als ein Drittel Ihres Vermögens im Heimatland befinden.
Vorsicht bei Kapitaleinkünften: Wenn Sie sich an Kapitalgesellschaften beteiligen, ergeben sich unter Umständen diverse Steuerpflichten wie Quellensteuer oder Besteuerung von Kapitalerträgen. Diese fallen immer wieder am Ort der Kapitalgesellschaft an. Informieren Sie sich dazu im Voraus und erwägen Sie eine mögliche steueroptimierte Gestaltung (Holding etc.)
Steuerberater Digitale Nomaden: Sie sollten sich im Zweifelsfall immer steuerlich im besten Fall von einem Steuerberater für Digitale Nomaden beraten lassen, wenn wichtige finanzielle Entscheidungen zu treffen sind, die möglicherweise steuerlich relevant sein könnten.
Hier gelangen Sie zu unserer Seite für Trader Nomaden.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung ins Ausland beraten
Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien, UK, Irland oder Malta (oder in anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.
Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.
Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.
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