Steuergünstige Wohnsitzländer

Nach Uruguay auswandern und Steuern sparen

Eine pauschale Einkommensteuer von 12%, Freihandelszonen, und weitere attraktive Steuerregelungen machen Uruguay zum Geheimtipp für Gründungswillige mit hohem Vermögen.

Perspektive Ausland Podcast zu Uruguay

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland dem Leben für Rentner & Selbstversorger. Zu Gast sind Uruguay-Experte Anja Oest und Charles Wright. Hören Sie jetzt rein.

Uruguay als Steuerparadies

Für Unternehmen ist Uruguay das vielleicht beste Steuerparadies, von dem Sie noch nie gehört haben. Uruguay ist dank niedriger Steuern und steuerzahlerfreundlicher Gesetze eines der am wenigsten bekannten, aber verlockendsten Länder für Besitzer hoher Nettovermögen und deren Unternehmen.

Uruguay hat strenge Gesetze zum Bankgeheimnis und genau wie die Schweiz hat Uruguay ein Steuersystem, das für ausländische Investoren sehr vorteilhaft ist.

Uruguays Standard-Offshore-Konstrukt – die sociedad anónima - ähnelt einem englischen Trust: Sie zahlt keine Steuern auf Offshore-Einkommen und -Vermögen, mit Ausnahme einer Jahresgebühr (ICOSA) und die Gesellschaft muss keine Aufzeichnungen veröffentlichen oder Aktionäre offenlegen.

Die ICOSA ist bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft mit einem Satz von 1,5% auf fiktiver Basis zu zahlen, der jährlich von den Behörden festgelegt wird. Für das Geschäftsjahr 2022 liegt der Betrag dieser Steuer (als Pauschalbetrag) bei UYU 44.777, was derzeit (Juli 2022) etwas über € 1.000 entspricht. Unterhält die Offshore-Gesellschaft ein uruguayisches Bankkonto, wird zudem eine jährliche Steuer von 1,5% auf alle Guthaben eines Steuerjahres darauf fällig. Allerdings kann man dies dadurch umgehen, indem man das Geschäftskonto einfach in einem anderen Land unterhält. Alle Offshore-Gesellschaften in Uruguay sind weiterhin verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen zu führen und (ungeprüfte) Jahresabschlüsse einzureichen. Alle Unternehmen müssen darüber hinaus spätestens 30 Tage nach der Versammlung eine Kopie des Sitzungsprotokolls für die obligatorische Hauptversammlung beim Handelsregister einreichen. Und schließlich darf eine uruguayische Offshore-Gesellschaft nur Geschäfte durchführen und Verträge mit Unternehmen unterzeichnen, deren Sitz außerhalb Uruguays liegt. Alle uruguayischen Einkünfte unterliegen sonst der Körperschaftsteuer (IRAE) von 25%.

Chancen für Unternehmer bieten auch die Freihandelszonen (Free Trade Zones), die alle Arten von Handels-, Fertigungs-, Industrie- und Dienstleistungsaktivitäten erlauben, die mit ausländischen Unternehmen durchgeführt werden und von allen inländischen Steuern befreit sind, solange die „General Trade Authority“ davon Kenntnis hat und mindestens 75 Prozent der Arbeitnehmer Uruguayer sind. Alle Waren, die in Freihandelszonen importiert und aus diesen wiederausgeführt werden, sind zudem zollfrei.

Ein kleiner Wehrmutstropfen für alle Unternehmen ist die schwerfällige und damit langsame Bürokratie, die sich als frustrierend erweisen kann. Dies liegt aber nicht an Korruption. Es ist einfach so.

Aber auch für Rentner / Pensionäre ist Uruguay aufgrund seines territorialen Steuersystems eine spannende Option. Das bedeutet für Sie, dass, wenn Sie in Uruguay ansässig sind, nur wenige Arten von Einkommen von außerhalb des Landes melden müssen. Nicht melden müssen Sie z.B. Altersrenten, Sozialversicherungszahlungen, Mieteinnahmen und Kapitalgewinne.

Die Territorialbesteuerung gilt jedoch nicht für Zins- und Dividendenzahlungen. Wenn Sie also ansässig sind, müssen Sie eine pauschale Steuer von 12% auf das so verdiente Einkommen zahlen. Haben Sie aber bereits 12% Steuern oder mehr in einem anderen Land als Uruguays dafür gezahlt haben, können Sie diese Steuern vermeiden. Wer weniger bezahlt hat, würde einfach die Differenz bezahlen müssen. Daher hat diese Steuer für viele Rentner nur geringe Auswirkungen auf sie. Und die gute Nachricht diesbezüglich zum Schluss: Die Steuer auf Zinsen und Dividenden fällt erstmals an, wenn Sie 10 Jahre in Uruguay ansässig sind!

Uruguay auf der Karte

Das sagen andere über Uruguay

So funktioniert das attraktive Steuersystem in Uruguay

1.  Grundsätzliches

Uruguays Steuersystem unterscheidet sich ein wenig von denen der meisten anderen Länder.

Es basiert im Wesentlichen auf dem Territorialprinzip, also dem Prinzip, dass, wenn Sie ein Einkommen in Uruguay generieren oder erhalten (z.B. Sie arbeiten oder Sie eine Immobilie in Uruguay haben und diese vermieten), Sie eine Steuererklärung einreichen und Steuern zahlen müssen, unabhängig davon, ob Sie in Uruguay ansässig sind oder nicht.

Wenn Sie in Uruguay jedoch kein Einkommen erzielen, unabhängig davon, ob Sie dort ansässig sind oder nicht, müssen Sie keine Steuererklärungen einreichen. Die einzige Voraussetzung ist also, dass Sie, wenn Sie eine Steuer generieren, eine Steuererklärung einreichen. Wenn nicht, dann gibt es nichts zu tun.

Um es genauer zu sagen: Ob eine Einzelperson der uruguayischen Einkommensteuer unterliegt, richtet sich nach dem Aufenthaltsstatus für Steuerzwecke und der Einkommensquelle der Person. Sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde werden auf ihr Einkommen aus Uruguay besteuert.

Als steuerlich ansässig gilt man in Uruguay im Allgemeinen, wie in vielen anderen Ländern auch, wenn man sich während eines Kalenderjahres länger als 183 Tage in Uruguay aufhält oder der Mittelpunkt der lebenswichtigen oder wirtschaftlichen Interessen einer Person in Uruguay liegt.

Es existieren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Uruguay und Deutschland sowie Uruguay und der Schweiz.

2. Einzelpersonen

Arbeitseinkommen wird im Allgemeinen dann als Einkommen aus Uruguay behandelt, wenn die Person, welche die Dienstleistung erbringt, sich zu dieser Zeit physisch in Uruguay aufhält. Einkünfte aus Waren oder Rechten, die sich in Uruguay befinden und die in Uruguay wirtschaftlich genutzt werden, gelten ebenfalls als Einkommen aus Uruguay.

Wenn das uruguayische Einkommen von einer gebietsansässigen Person erzielt wird, unterliegt der Einwohner der Einkommensteuer IRPF, die im Falle von Arbeitseinkommen zu progressiven Sätzen auf das zu versteuernde Einkommen einer Person für das Jahr erhoben wird. Wenn das uruguayische Einkommen von einer gebietsfremden Person erzielt wird, unterliegt der Gebietsfremde der Einkommensteuer IRNR, die in der Regel mit einem Pauschalsatz von 12 Prozent erhoben wird.

Für Gebietsansässige gibt es seit 2011 gewisse Erweiterungen zu dieser Regel, nämlich

a)      dass Arbeitseinkommen, das von gebietsansässigen Personen für die Entwicklung von Aktivitäten im Ausland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit lokalen Steuerpflichtigen erzielt wird, seitdem als Einkommen aus Uruguay und daher als steuerpflichtig gilt und

b)     dass auch ausländische Dividenden und Zinsen, die gebietsansässige natürliche Personen erhalten, seitdem steuerpflichtig sind.

3. Unternehmen

Grundsätzlich gilt, dass von Kommunalbehörden oder anderen lokalen Gebietskörperschaften keine Steuern auf Unternehmenseinkünfte erhoben werden dürfen.

a)  Kapitalgesellschaften - Steuern auf Unternehmenseinkommen

Nettoerträge aus in Uruguay ausgeübten Geschäftstätigkeiten, die von in Uruguay ansässigen juristischen Personen und Gebietsfremden, die über eine feste Betriebsstätte in Uruguay tätig sind, erzielt werden, werden nach dem territorialen Steuersystem mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % besteuert. Das bedeutet, Uruguay besteuert nur Einkünfte aus Tätigkeiten, die innerhalb seiner Grenzen durchgeführt werden, incl. Einkünften aus Immobilien auf uruguayischem Territorium und Einkünften aus der wirtschaftlichen Nutzung von Rechten in seinem Hoheitsgebiet.

Um das zu versteuernde Nettoeinkommen zu bestimmen, sind zulässige und dokumentierte Ausgaben als Abzüge zulässig.

Auf uruguayische Einkünfte, die von Gebietsfremden erzielt werden, wird eine Quellensteuer von 12% erhoben, außer in Fällen, in denen das Einkommen durch die Tätigkeit einer festen Niederlassung in Uruguay erzielt wird.

b)  Handelsgesellschaften

Uruguayische Unternehmen, die ausländische Waren und/oder Dienstleistungen aus Uruguay kaufen und verkaufen (die im Falle von Waren nicht physisch in das Land eingeführt werden bzw. - im Falle von Dienstleistungen - in Uruguay nicht wirtschaftlich genutzt werden), können das Nettoeinkommen aus uruguayischen Quellen auf einer fiktiven Basis von 3% der Bruttomarge (Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufpreis) bestimmen. Diese Bruttomarge muss den Verrechnungspreisregeln in Übereinstimmung mit den OECD-Leitlinien entsprechen. Der anwendbare effektive Körperschaftsteuersatz beträgt folglich 0,75% (aus 25% x 3%).

4. Offshore-Gesellschaften

Uruguay ist das einzige südamerikanische Land, das gesetzlich steuerbefreite Offshore-Unternehmen für internationale Geschäfte anbietet.

Die Vorteile einer uruguayischen Offshore-Gesellschaft:

1. Innerhalb von zwei Monaten kann eine uruguayische Gesellschaft (Sociedad Anónima) als Offshore-Konstrukt gebildet werden, mit nur

  • einem US-Dollar Grundkapital,

  • einem Aktionär und

  • einem Direktor, der eine beliebige Nationalität und ein beliebiges Wohnsitzland haben kann.

2. Offshore-Unternehmen dürfen in Uruguay ein Firmenkonto eröffnen, unter anderem

  • ohne Beschränkung der Höhe gehaltener Fremdwährungen,

  • ohne Obergrenze für Auslandstransfers und

  • ohne Provisionsgebühren an die Zentralbank bei Auslandsüberweisungen.

3. Bei richtiger Strukturierung ist eine Offshore-Gesellschaft in Uruguay gesetzlich von der dortigen Körperschaftsteuer befreit.

4. Wer eine Offshore-Gesellschaft in Uruguay gründet, tut dies normalerweise, um die Besteuerung von im Ausland generierten Erträgen zu reduzieren, da diese Gesellschaftsform eine 100%ige Befreiung von der

  • Körperschaftsteuer und anderen Steuern bietet, die auf Unternehmensgewinne erhoben werden;

  • uruguayischen Quellensteuer bei der Überweisung von Erträgen an die jeweilige Muttergesellschaft erlaubt, sofern die Einkünfte nicht aus Uruguay stammen.

5. Die Verwendung einer uruguayischen Offshore-Gesellschaft als Steueroptimierungsinstrument ermöglicht es auch, niedrigere Steuern außerhalb Uruguays zu zahlen, dank der Doppelbesteuerungsabkommen, die Uruguay mit vielen Ländern abgeschlossen hat, einschließlich Deutschland und der Schweiz.

Für wen sich der Umzug nach Uruguay lohnt (und für wen nicht)

Wie bereits eingangs (Punkt I.) erläutert, ist Uruguay auf jeden Fall ein Geheimtipp für Unternehmen und Gründungswillige mit hohem Vermögen, da sich für sie die Einrichtung einer Offshore-Gesellschaft durchaus sehr lohnen kann.

Aber auch für Rentner ist Uruguay ein durchaus interessantes Ziel. Zwar gehört das Land nicht zu den günstigsten Ruhestandsoptionen in Lateinamerika. Ecuador, Nicaragua und Teile von Panama wären hier sicher budgetfreundlicher. Jedoch kann ein pensioniertes Paar in Uruguay schon mit einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro einen der komfortabelsten, entspanntesten, friedlichsten und kulturell reichsten Lebensabende der Welt genießen und die Rentenzahlungen aus Übersee sind einkommensteuerfrei!

Nicht geeignet, aus rein steuerlicher Sicht, ist Uruguay jedoch für Freelancer und Selbständige. Hier greift nämlich das Territorialprinzip. Selbst wenn z.B. ein Freelancer sämtliche Einkünfte von und mit Kunden außerhalb Uruguays erzielt, so wird die Arbeitsleistung als in Uruguay erbracht interpretiert und unterliegt somit der uruguayischen Einkommensteuer.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Uruguay

Es gibt auch in Uruguay verschiedene Arten von Visa. Dazu gehören

1. Das Touristenvisum

Dieses Visum ist für Reisende und Urlauber, die einfach auf einer Reise durch Uruguay reisen. Das Visum ist neunzig Tage und mehrere Einreisen gültig. Für Bürger der EU reicht hier ein gültiger Reisepass.

2. Das Business-Visum

Ausländer, die ihr Geschäft im Land gründen oder erweitern möchten, benötigen möglicherweise ein Geschäftsvisum, das neunzig Tage dauert und mehrere Einreisen erlaubt.

3. Arbeitsvisum

Ein Arbeitsvisum ist für ausländische Mitarbeiter bestimmt, die Uruguay zu Arbeitszwecken besuchen. Diese Genehmigung gilt für dreißig Tage und eine einmalige Einreise. Mitarbeiter, die über einen Monat hinaus weiterarbeiten möchten, müssen innerhalb von dreißig Tagen nach der Einreise einen Wohnsitz beantragen. Letztere müssen daher bei der Nationalen Direktion für Migration ein Aufenthaltsverfahren einleiten und einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt beantragen. Dieses Verfahren sollte so bald wie möglich nach der Ankunft der betreffenden Person in Uruguay eingeleitet werden, da lokale Arbeitgeber keine Ausländer einstellen oder in ihre Gehaltsabrechnungen aufnehmen können, die nicht nachweisen können, das entsprechende Verfahren eingeleitet zu haben.

4. Visum für Ruheständler

Ruhestandsvisa erfordern kein Mindesteinkommen und ermöglichen es Ihnen, Ihr Fahrzeug zollfrei nach Uruguay zu mitzubringen.

Allgemeine Visabestimmungen

Für den Visumantragsprozess benötigen Sie die üblichen Standarddokumente, einschließlich des Antragsformulars, eines gültigen Reisepasses, Reisetickets, eines ärztlichen Attests, eines Einkommensnachweises usw. Wer ein Geschäftsvisum beantragt, benötigt möglicherweise zusätzliche Dokumente, wie einen Brief des Unternehmens und Referenzen.

Nachdem der Papierkram erledigt ist, sollten sich Bewerber auf ein Interview vorbereiten, das Fragen zu ihrem Aufenthalt in Uruguay beinhaltet. Die Bearbeitung des Visum-Antrags dauert üblicherweise zwischen vierzehn und zwanzig Werktagen. Die Antragsgebühr hängt dabei von der Nationalität des Bewerbers ab.

Steuersätze in Uruguay im Überblick

Einkommensteuer

Steuerlich Ansässige, die in Uruguay ein Arbeitseinkommen erzielen, müssen eine Einkommensteuer bezahlen, die als „Impuesto a la Renta para Personas Físicas“ (IRPF) bekannt ist. Die Sätze sind wie folgt:

Jährliches zu versteuerndes Bruttoeinkommen (in UYU)

über bis Steuersatz in %
0 409.080 0
409.080 584.400 10
584.400 876.600 15
876.600 1.753.200 24
1.753.200 2.922.000 25
2.922.000 4.383.000 27
4.383.000 6.720.600 31
6.720.600 36

Steuerlich Nicht-Ansässige, die in Uruguay ein Arbeitseinkommen erzielen, müssen eine Einkommensteuer bezahlen die als „Impuesto a la Renta de los No Residentes“ (IRNR) bekannt ist. Die Einkommensteuer für diese Gruppe beträgt pauschal 12%. Sie wird gewöhnlich als Quellensteuer eingezogen.

Körperschaftsteuer

Einkünfte aus in Uruguay ausgeübten Geschäftstätigkeiten, die von

  • in Uruguay ansässigen juristischen Personen und

  • Gebietsfremden, die über eine feste Betriebsstätte in Uruguay tätig sind,

erzielt werden, werden nach dem Territorialprinzip mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 % besteuert.

Auf Einkünfte aus uruguayischen Quellen, die von Gebietsfremden erzielt werden, wird eine Quellensteuer von 12 % erhoben, außer in Fällen, in denen die Einkünfte durch die Tätigkeit einer festen Betriebsstätte in Uruguay erzielt werden.

Uruguayische Handelsunternehmen, die ausländische Waren und / oder Dienstleistungen aus Uruguay verkaufen und kaufen (die im Falle von Waren nicht physisch in das Land eingeführt werden oder die in Uruguay nicht wirtschaftlich genutzt werden, im Falle von Dienstleistungen), können das Nettoeinkommen aus uruguayischen Quellen auf einer fiktiven Basis von 3% der Bruttomarge (Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis) bestimmen. Diese Bruttomarge muss den Verrechnungspreisregeln (im Einklang mit den OECD-Leitlinien) entsprechen. Der anwendbare effektive CIT-Satz beträgt 0,75% (25% x 3%).

Kapitalertragsteuer

Der allgemeine Steuersatz auf Kapitalerträge und Holding-Gewinne liegt sowohl für steuerlich Ansässige als auch für Nicht-Ansässige bei 12%. Für Dividenden von uruguayischen Unternehmen gilt ein Satz von 7%, außer wenn sich diese Dividenden auf Einkünfte von gebietsfremden Holding-Unternehmen beziehen. In diesem Fall beträgt der Satz 12 %.

Als Kapitalerträge gelten solche, die aus dem Verkauf eines Vermögenswerts stammen (Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Aktien usw.), während das Holdingeinkommen aus dem Besitz eines Vermögenswerts stammt und im Wesentlichen Dividenden, Zinsen, Mieten und Lizenzgebühren umfasst. Steuerinländer werden auch auf das Halten von Einkünften (nicht von Kapitalgewinnen) besteuert, die aus beweglichen Vermögenswerten wie Darlehen, Einlagen und jeder Art von Kapitalanlage in gebietsfremde Unternehmen stammen.

Grundsteuer

Die kommunale Grundsteuer ist die „Contribución Inmobiliaria“. Abhängig von der Lage und anderen Faktoren kann sie zwischen 0,25% und 1,4% des Immobilienwertes betragen. Da so die Kosten stark variieren können, ist es eine gute Idee, sich vor dem Kauf über den wahrscheinlichen Steuersatz einer Immobilie zu informieren.

Die „Impuesto a la Enseñanza Primaria“ ist eine separate Grundsteuer, die die Grundschulbildung finanziert. Die Rate ist in der Regel niedrig und liegt etwa bei 0,1 Prozent bis 0,3 Prozent des Immobilienwerts.

Erbschaftsteuer

In Uruguay gibt es keine Erbschaftsteuer, mit der Ausnahme, dass innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Eigentümers eine Steuer in Höhe von 3% des zu versteuernden Wertes (in der Regel erheblich unter dem Marktwert) einer Immobilie zu entrichten ist, die auf 4% steigt, wenn es keine gesetzlichen Nachkommen (oder Eltern) gibt.

Vermögensteuer

Uruguays Vermögensteuer heißt “Impuesto al Patrimonio”. Sie basiert auf dem Nettowert Ihrer Vermögenswerte in Uruguay. Für Einzelpersonen ist dies in der Regel Ihr Haus und andere Immobilien, die Sie in Uruguay besitzen können. Die Steuer basiert auf dem "geschätzten" Wert einer Immobilie, der in der Regel niedriger ist als der Marktwert. Die Steuer gilt nur für Immobilien mit einem registrierten Wert von über 115.000 US-Dollar für eine einzelne Person und über 230.000 US-Dollar für ein Paar. Der registrierte Wert einer Immobilie ist oft geringer als der Marktwert. Wenn die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz ist, basiert die Steuer auf 50% ihres registrierten Wertes.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Der Normalsatz beträgt 22%. Es gibt daneben verschiedene reduzierte Sätze.

Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Uruguay zu versteuern?

Wer von Deutschland nach Uruguay umzieht, um den Ruhestand im Ausland geniessen zu können, der wird sich fragen, wo Rente, Pension und Ruhegehälter zu versteuern sind. Im Grundsatz gilt: Für alle aus einer deutschen Quelle stammenden Altersbezüge hat Deutschland ein Besteuerungsrecht. Selbst wenn man als Rentner und Pensionär in Uruguay lebt, ist man möglicherweise in Deutschland weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Allerdings: Nur weil es eine grundsätzliche beschränkte Steuerpflicht gibt, heisst dies noch nicht, dass Bezüge tatsächlich in Deutschland zu versteuern sind. Hier ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Uruguay ausschlaggebend.

Unterschieden werden muss generell zwischen gesetzlichen Renten, prvater bzw. betrieblicher Altersvorsorge, Bezüge an ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie weitere Zahlungen, z.B. Einmalzahlungen (“Abfindungen”) oder auch Pensionszusagen der eigenen GmbH. Für sie alle gelten alle möglicherweise abweichende Regelungen im DBA.

Wir haben für Sie die für Rente und Pension relevanten Artikel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Uruguay zusammengefasst,

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Uruguay

Egal, ob es um Erlöse aus dem private von Kryptowährungen und Crypto-Assets geht, oder um Gewinne aus Mining, Staken und gewerblichem Crypto-Trading: Auf unserer Website KryptoSteuern.info erfahren Sie, wie daraus resultierende Gewinne in Uruguay zu versteuern sind und ob sich als Krypto-Investor der Umzug nach Uruguay lohnt. Zusätzlich stellen wir über 60 andere steuergünstige oder steuerlich nachteilige Länder für Krypto Investoren vor.

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Ihr Umzug nach Uruguay muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, ggf. mit der ganzen Familie, kommt für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was Uruguay als Wohnsitzland attraktiv macht

Uruguay gehört sicherlich zu einem der behaglichsten Länder, in dem man sich niederlassen kann. Die Einwohner sind freundliche Menschen, das Wetter ist sehr angenehm und die Infrastruktur ist ausgezeichnet und umfasst einen zuverlässigen Internetzugang und Trinkwasser. Zudem ist es auch vergleichsweise einfach, einen Wohnsitz dort zu etablieren.

Die Uruguayer sind im Allgemeinen ehrlich, pünktlich und zuverlässig. Dies ist insofern bemerkenswert, als dies, wer Lateinamerika kennt, dort in weiten Teilen eher unüblich ist. Tatsächlich halten Uruguayer in der Regel ihr Wort, verhalten sich professionell und stehen zu ihren Verpflichtungen. Fleiß ist ein Teil der Kultur und die Korruption ist gering. Die Uruguayer sind grundsätzlich sehr entspannt. Das heißt, dass sie meist sehr geduldig sind, sogar hinter dem Steuer! Sie gelten als wenig konfrontativ, gutmütig und freundlich. All das macht sie zu den angenehmsten Menschen der Welt, die man sich als Nachbarn vorstellen kann.  

Das Klima ist gemäßigt und man kennt wie in Deutschland vier Jahreszeiten, jedoch weder Eis noch Schnee. Uruguay bietet kilometerlange Sandstrände, von denen einige zu den schönsten und gepflegtesten Strände Südamerikas zählen.

Deutsche Auswanderer in Uruguay gibt es zwar nicht viele (rund. 10.000 Deutsche leben in Uruguay), denn in Uruguay deutsche Kolonie gab es nie. Doch die Kultur ist europäisch geprägt und der kulturelle Einfluss ist vorwiegend italienisch. So findet man hier Tangoclubs ebenso wie Opernhäuser und Orchestersäle.

Uruguay erfreut sich auch an einer der niedrigsten Kriminalitäts- und Armutsraten in Lateinamerika und gleichzeitig an einem der höchsten Pro-Kopf-Einkommen der Region.  

Das Land verfügt über schnelle, moderne Autobahnen, zuverlässige Telefon-, Handy- und Breitband-Internetdienste und das Wasser aus jedem Wasserhahn des Landes kann man bedenkenlos trinken. Es gibt sogar kostenloses Wi-Fi in den Bussen und an den Stadtplätzen und sowie ein öffentliches Radionetz.  

Uruguay ist darüber hinaus eine stabile Demokratie. Und egal, wer gerade am Ruder ist – konservativ oder liberal – dieses Land respektiert seine Bürger, heißt Ausländer willkommen und fördert ausländische Investitionen.  

Das Land ist auch eine echte Kornkammer, in der alles von Rindfleisch über Citrusfrüchte bis hin zu Eukalyptusbäumen angebaut wird. Das sorgt nicht nur für eine große Auswahl auf dem Märkten, sondern auch für wunderschöne Landschaften.  

Für jeden, der es plant, ist es auch wichtig zu wissen, dass es ziemlich einfach ist, ein Einwohner Uruguays zu werden. Die finanziellen Schwellenwerte für die Erlangung eines Visums sind niedrig. Die endgültige Genehmigung kann zwar länger dauern, aber das muss Sie nicht kümmern, denn Sie erhalten Ihre Aufenthaltskarte bereits, wenn Sie sich bewerben und nicht erst, wenn sie genehmigt wird. In der Zwischenzeit können Sie bereits dieselben Vorteile genießen wie uruguayische Bürger. Und, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, ist die Staatsbürgerschaft nach drei bis fünf Jahren möglich.

Mehr zum Thema “Uruguay auswandern Erfahrung” können Sie im Uruguay Erfahrungsbericht auf unserem Podcast hören.

Lebenshaltungskosten in Uruguay

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Hier der Link zur Numbeo-Seite für Uruguay. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Interessanterweise sind die Mietpreise in der Hauptstadt Montevideo niedriger als in den weiter westlich gelegenen Küstenstädten Atlántida oder Punta del Este, dem „St. Tropez Südamerikas“. Besonders günstig sind sie allerdings in keiner der drei genannten Städte. In allen bezahlt man für eine 4-Zimmer-Wohnung im Schnitt mindestens €1,000, in Atlántida sogar rund € 1.400.  Direkt neben Punta del Este liegt jedoch Maldonado, ebenfalls an der Küste. Und dort findet man eine vergleichbare Wohnung im Schnitt bereits für nur € 500. Je nach Lage, Zustand sowie der Unterscheidung Neu- oder Altbau bewegen sich die Mietpreise also in einer recht großen Spanne.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein Nicht-EU-Land nicht gestundet – haben Sie ein Unternehmen in Deutschland, so wird sofort der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt, den Sie dann versteuern müssen.

Ggf. kann es daher Sinn machen, zunächst in ein EU-Land umzuziehen und von dort weiter nach Uruguay zu ziehen.

Korrekte Vorbereitung

Um seinen Umzug nach Uruguay korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Uruguay?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Uruguay und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Uruguay erlaubt die visumfreie Einreise für rund 85 Länder für bis zu neunzig Tage (sofern die Bedingungen nichts anderes sagen). Zu diesen Ländern gehören EU-Mitgliedstaaten, die Vereinigten Staaten und Australien. Bürger anderer Länder müssen bei ihren jeweiligen uruguayischen Botschaften ein Visum beantragen.

Deutsche Staatsbürger oder Personen, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sind, können folglich ohne Visum für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen nach Uruguay einreisen.

Wer einen längeren Aufenthalt plant oder nach Uruguay umziehen will, findet einige erste Infos dazu unter „V. Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Uruguay“.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wen Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Sie müssen nicht zwingend ein neues Unternehmen gründen (siehe Punkte IV. und V.). Um von den attraktiven Steuervergünstigen in Uruguay zu profitieren, kann es aber oft sinnvoll sein. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Uruguay zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eigene Immobilien verkaufen müssen – Sie können diese ggf. ja vermieten. Aber abmelden müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Wenn Sie in Uruguay leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Uruguay bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den uruguayischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge in Uruguay ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Uruguay

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und in auf die Bahamas zu begleiten.

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Uruguay her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland. 

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination. 

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren. 

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Uruguay beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Uruguay und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Uruguay im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Uruguay zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Uruguay zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Uruguay sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Uruguay.

Die Wohnsitzverlagerung nach Uruguay kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.