Steuergünstige Wohnsitzländer
Als Unternehmer & Freiberufler nach Rumänien umziehen und 1% - 3% Steuern bezahlen
Sagenhaft günstige Steuersätze finden Unternehmer und Freiberufler in Rumänien. Wenn Sie mindestens einen rumänischen Mitarbeiter einstellen und weniger als 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften bezahlen Sie nur 3% Steuern, bei einem Umsatz von € 60.000 oder weniger sogar nur 1%.
Perspektive Ausland Podcast: Rumänien für Unternehmer und Freiberufler
Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland dem Umzug nach Rumänien für Unternehmer und Freiberufler. Zu Gast ist Rumänien Experte Herr RA Christian Weident. Hören Sie jetzt rein.
Rumänien als echte Alternative
Auswandern aus Deutschland und in einem anderen Land einen Neustart wagen. Wer diesen Gedanken hat, denkt in erster Linie an Länder wie Spanien oder Portugal. Die warme Sonne des Südens und das angenehme Klima sind die größten Argumente, wenn es um die Entscheidung für einen neuen Lebensmittelpunkt geht. Osteuropa zieht bei diesen Überlegungen in vielen Fällen den Kürzeren. In Rumänien ein neues Business starten? Was als abwegige Idee bewertet wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als interessante Option – wirtschaftlich wie landschaftlich!
Dabei präsentiert sich vor allem Rumänien als wunderschönes Land, das das geschäftige Treiben in den Großstädten mit der idyllischen Natur verbindet. In Rumänien wird Hektik klein geschrieben und auf Ruhe gesetzt. Der Lebensstil lässt sich zweifelsfrei mit den südlichen Gepflogenheiten Europas vergleichen: Ein kurzer Plausch in einem der zahlreichen Straßencafés hilft gegen Zeitdruck am besten. Neben Bukarest als Hauptstadt überzeugt das Land zudem mit Naturschönheiten wie den Karpaten, dem Donaudelta oder dem landeseigenen Mysterium Dracula.
Atemberaubende Landschaften bilden jedoch nicht den einzigen Vorteil von Rumänien. Zusätzlich sprechen für das osteuropäische Land folgende Bereiche, die erste Bedenken eines Umzuges aus dem Weg räumen:
Steuersystem: Die Gründung eines Microunternehmens macht Rumänien zu einem attraktiven Standort. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Unternehmer lediglich zwischen 1 % und 3 % Umsatzsteuern.
Niedrigsteuerland: Seit 2018 hat Rumänien seinen Einkommensteuersatz von geringen 16 % nochmals auf einen Pauschalsatz von 10 % gesenkt. Um sich als Wirtschaftsstandort attraktiver zu gestalten, hat sich die Regierung zu dieser Senkung entschieden.
Lebenshaltungskosten: Mieten, Lebensmittel und Alltagskosten liegen im Vergleich zu Westeuropa unter dem Durchschnitt. Zwar sind die Löhne in Rumänien niedriger als vergleichswiese in Deutschland, doch ist die Relation zwischen Verdienst und Ausgabe besser verteilt.
Wachsender Arbeitsmarkt: Viele internationale Unternehmen haben den osteuropäischen Markt für sich als Standort entdeckt. Entsprechend werden Fachkräfte benötigt, wodurch gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestehen.
Um sich in Rumänien niederzulassen, bedarf es aufgrund der EU-Zugehörigkeit keinen gesonderten Voraussetzungen. Dennoch sollten sich Interessierte mit den Gegebenheiten vor Ort gründlich auseinandersetzen, da sich Rumänien im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedet.
In vielen Bereichen ist das Land noch rückständig in seiner Entwicklung. Dies beginnt beim fehlenden Ausbau der Infrastruktur außerhalb der Städte und erstreckt sich über geringe Lohnzahlung für Angestellte. Der Mindestlohn liegt aktuell bei ca. € 2,70 Wer jedoch ein Auge für wunderschönen Landschaften und Ursprünglichkeit besitzt, der wird in den deutschfreundlichen Regionen Rumäniens das passende Umfeld finden.
Krankenversicherungen kommen den zugezogenen Auswanderern bei der Versorgung fortschrittlich entgegen. Wer sich kurzfristig in Rumänien aufhält oder Verlängerungen beantragt, muss 6,5 % seines erwirtschafteten Inlandeinkommens in den Gesundheitsfond einzahlen. Ausländische Bürger, die sich mit einer Daueraufenthaltserlaubnis in Rumänien niederlassen, können sogar Arztbesuche kostenfrei vornehmen. Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, ist eine Anmeldung bei der Landeskreiskrankenkasse notwendig.
Rumänien auf der Karte
Das sagen andere über Rumänien
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An diesem Tag spielt der Nebel mit der Sonne Armdrücken. Gewinnt die Sonne die Oberhand, schaufelt sie Gucklöcher durch die Wolken ins Himmelblau und fegt den Blick zum Bucegi-Gebirge frei. Dabei flirren winzige Eiskristalle wie Glitter durch die Luft. Bei jedem Schritt flüstert es unter den Füßen, was sich anhört, als würde Frau Holle die Betten schütteln. Zu dieser Jahreszeit sind Schneeschuhe das beste Fortbewegungsmittel. Denn in den Südkarpaten in Transsilvanien gibt es noch richtige Winter mit deftigen Minusgraden und ordentlichen Mengen Pulverschnee, der Wiesen und Wälder in eine weiße Märchenlandschaft verzaubert. – Monika Hippe, Stuttgarter Zeitung, Dezember 2015
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Rumänien ist damit derzeit nicht nur Europas mit Abstand dynamischste Volkswirtschaft. Das Land hängt beim Wirtschaftswachstum selbst China und Indien ab. Liam Carson, Osteuropa-Experte des Londoner Analyse-Hauses Capital Economics, sagt sogar: „Rumänien ist womöglich die am schnellsten wachsende Ökonomie der Welt.“ – Spiegel Online, Benjamin Bidder, Dezember 2017
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In Bukarest hat sich eine florierende IT-Szene entwickelt. Die Rumänen sind bekannt für ihre Top-Softwarespezialisten. Viele Branchengrößen wie Microsoft haben dort Dependancen eröffnet, sind doch die Gehälter im EU-Vergleich immer noch die drittniedrigsten. Das gefällt auch Automobilherstellern. Vor allem Ford und Renault-Dacia produzieren in dem Karpatenstaat. Der Umsatz des Sektors hat sich seit zehn Jahren verdreifacht und macht inzwischen 14 Prozent des BIP aus. Auch die Textilindustrie beschäftigt rund 250.000 Arbeitskräfte. Rumänien gilt als die „Schneiderei Europas“. Führende Markenartikelhersteller lassen dort fertigen. Außer günstigen Kosten ist vor allem die räumliche Nähe zu Europas Absatzmärkten das große Plus gegenüber Staaten in Fernost. Mit geringen Unternehmenssteuern von 16 Prozent ist das Land attraktiv für Investoren. Zudem wurde 2018 die Einkommensteuer gesenkt, was den Konsum ankurbelt. Dieser Mix aus verschiedenen Zutaten hat die Wirtschaft befeuert. 2017 legte das BIP um 7, 2018 um 4,2 und 2019 um 4,1 Prozent zu. – Emmeran Eder, Finanz.net, März 2020
So funktioniert die besondere Steuerregelung: Die „Microunternehmenssteuer“ im Überblick
Rumänien gilt nicht als Non-Dom-Land. Der Non-Dom-Status wird in den Ländern Großbritannien, Irland und Malta gewährt. Wir haben die Grundsätze des Non-Dom-Status auf dieser Seite im Detail erklärt.
Rumänien lockt mit seinem Pauschalsteuersatz von 10% Einkommensteuer viele Unternehmer nach Osteuropa. Doch die geringe Steuerlast ist nicht der einzige Vorteil, den das Land bietet. Grundsätzlich werden Kapitalgesellschaften auf Unternehmensebene mit 16 % auf den Gewinn besteuert. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist in Rumänien kostengünstig und gleichzeitig äußerst profitabel.
Zusätzlich gibt es bei der rumänischen Körperschaftsteuer eine Besonderheit: Durch Gründung eines sogenannten Microunternehmens lassen sich die Steuersätze noch weiter senken.
ACHTUNG: Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich hier zum 01.01.2024 geändert! Wir geben Ihnen im Folgenden daher einen Überblick über die aktualisierten Rechtsvorschriften für Kleinstunternehmen in Rumänien ab dem 1. Januar 2024:
1. Steuerliche Regelungen für Kleinstunternehmen
Bis zu 3 Unternehmen können von den neuen Steuerregelungen profitieren, unter der Bedingung, dass jeder einzelne Gesellschafter oder Aktionär, der mehr als 25 % des Kapitals/Aktienanteils oder der Stimmrechte hält, diese Position in maximal 3 Kleinstunternehmen innehat.
Der jährliche Gesamtumsatz jedes Unternehmens darf den Schwellenwert von EUR 500.000, basierend auf dem am 31. Dezember geltenden Wechselkurs, nicht überschreiten.
Jedes Unternehmen muss mindestens einen Vollzeitbeschäftigten haben, der den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhält, und dessen Tätigkeit darf maximal einmal im Jahr für 30 Tage unterbrochen werden.
Maximal 20 % des Umsatzes dürfen aus Beratungs- und Managementtätigkeiten stammen.
Das Unternehmen darf sich nicht in einem Auflösungs- und anschließenden Liquidationsverfahren befinden und darf nicht in bestimmten Sektoren wie Öl- und Gasförderung, Glücksspiel, Bankwesen, Kapitalmärkte oder Versicherungswesen tätig sein.
Bei Nichteinhaltung einer der genannten Bedingungen könnte das Unternehmen ab dem Quartal, in dem der erste Verstoß auftritt, Gewinnsteuer-pflichtig werden.
Gewinnsteuersatz für Kleinstunternehmen:
1 %, wenn die Einnahmen EUR 60.000 p.a. nicht übersteigen und die Tätigkeiten nicht bestimmten NACE-Codes in den Bereichen IT, Hotel, Restaurant, Catering, sowie bestimmten juristischen, medizinischen und zahnmedizinischen Dienstleistungen entsprechen.
3 %, wenn die Einnahmen EUR 60.000 übersteigen oder wenn die Tätigkeiten bestimmten NACE-Codes in den genannten Bereichen entsprechen.
2. Dividendensteuer:
Die Dividendensteuer hat sich zum 01.01.24 von 5 % auf 8 % erhöht.
Befreiung von der 8%-igen Steuer auf Dividenden, die von rumänischen Unternehmen an in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Unternehmen gezahlt werden, wenn der Dividendenempfänger zum Zeitpunkt der Ausschüttung mindestens 10 % der Anteile des rumänischen Unternehmens für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr gehalten hat.
Für die Steuerbefreiung ist eine Ansässigkeitsbescheinigung und eine Erklärung erforderlich, die die Einhaltung der in den europäischen Richtlinien festgelegten Anforderungen bestätigt.
Überprüfen Sie die Möglichkeit einer Regularisierung der Quellensteuer in diesem Fall.
Als Microunternehmen gelten seit dem 01.01.2024 also Unternehmen mit weniger als EUR 500.000 (vorher: 1 Mio. Euro) Umsatz pro Jahr. Diese dürfen wählen, ob sie die Gewinnbesteuerung mit 16% vorziehen, oder pauschal 1 bis 3% auf den Umsatz bezahlen möchten. Bei einem Umsatz von weniger als EUR 60.000 wird automatisch die Pauschalbesteuerung angewandt.
Mit dieser Pauschalsteuer von 3% besitzt das Balkanland den geringsten Prozentwert für Kapitalgesellschaften, die EUR 500.000 Umsatz pro Jahr nicht übersteigen. Für Unternehmer ist die Nutzung dieser Regelung simpel: Wer in Rumänien einen Firmensitz gründet, zahlt bei einem Jahresumsatz bis zu € 500.000 nur 3% auf den erwirtschafteten Umsatz. Bei bis zu EUR 60.000 senkt sich der Steuersatz sogar auf 1%. Wichtig ist dabei, dass man mindestens einen rumänischen Mitarbeiter anstellt.
Fällt eine Gewinnausschüttung an, die sich der Unternehmer auszahlt, werden in der Regel nun 8 % (voher: 5%) Quellensteuer fällig. Wird die Dividende jedoch in die Kapitalgesellschaft reinvestiert, entfällt diese Steuer. Ausgezahlte Unternehmensgehälter, die beispielsweise monatlich anfallen, unterliegen zusätzlich der regulären 10% Einkommensteuer.
Die Kosten der Gründungsinvestition sowie monatliche Ausgaben sind im Vergleich zu möglichen Gewinnen sehr überschaubar. Davon ausgehend, dass eine Kapitalgesellschaft in Bukarest gegründet wird, in der eine Assistenz bzw. Sekretärin angestellt ist, ergibt sich folgende Kalkulation:
Anmeldung der Firmengründung: € 950
Beantragung der Umsatzsteuernummer: € 200
Handelsregistereintrag: € 650
Kontoeröffnung € 600
Bilanzen: € 950 pro Jahr
Verwaltungsgebühr/offizielle Dokumente: € 800
Der Gesamteinsatz läge damit bei ca. € 4.150 zur Firmengründung. Hinzu kommen die monatlichen Kosten einer Assistenz, deren durchschnittliches Gehalt bei € 1.100 liegt. Monatliche Mietkosten für Gewerberäume mit 70 m² in Bukarest beliefen sich auf ca. € 1.000 bei einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von € 14. In Brasov oder Sibiu liegt der Quadratmeterpreis noch niedriger bei € 9 bzw. € 12,50.
Buchhalterisch bleibt der Aufwand aufgrund der geringen Absetzungsmöglichkeiten auf einem überschaubaren Level. Kostenersparnisse lassen sich durch eine externe Auslagerung zusätzlich einholen.
Für wen sich der Umzug nach Rumänien lohnt (und für wen nicht)
Ein Umzug nach Rumänien ist für alle Personen interessant, die mit geringem Aufwand ihr Business starten können und somit den Effekt der geringen Körperschaftsteuer von maximal 3 % ausschöpfen. Beratungsangebote, Marketingagenturen oder Bereiche, die wenig Anschaffungskosten voraussetzen, sind als mögliche Unternehmensinhalte zu empfehlen. Die Ausgaben bleiben somit auf einem Minimum und erhöhen den Gewinn.
Die steuerliche Wirkung von Auslandsgeschäften entfällt in diesem Fall, da die Quelle des Einkommens in Rumänien für die Steuer irrelevant ist.
Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Rumänien
Um in Rumänien steuerlich veranlagt zu sein, reicht die Gründung einer eigenen Firma aus. Mit notariell beglaubigter Bestätigung der Unternehmenseröffnung sind nicht-rumänische Personen steuerlich verpflichtet.
Eine Mindestaufenthaltsdauer wie in anderen europäischen Staaten wie beispielsweise Spanien entfällt in Rumänien.
Wer den Wechsel nach Rumänien für sich entschieden hat, sollte die Außendarstellung seiner neugegründeten Firma noch bedenken. In vielen Meinungen wirkt ein Unternehmen mit einer rumänischen Firmenanschrift auf den ersten Blick nicht seriös – und sei ihr Auftritt im Internet noch so professionell. Die Möglichkeit eines vorgelagerten Unternehmens in Großbritannien oder Irland bestünde in diesem Fall. Beispielsweise erfolgen Rechnungsstellung und offizieller Schriftverkehr über eine irische Adresse, die Gewinne werden jedoch an die rumänische Firma ausgeschüttet und dort versteuert.
Steuersätze in Rumänien im Überblick
In Rumänien zahlen Einheimische und Einwanderer auf ihre Einnahmen einen pauschalen Einkommensteuersatz von 10 %. Davon sind folgende Einnahmen betroffen:
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Gehälter und vergleichbare Einnahmen
Kapitalerträge
Einnahmen aus Mieteinnahmen
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Fischereien
Prämien
Pensionen
Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Rumänien zu versteuern?
Wer von Deutschland nach Rumänien umzieht, um den Ruhestand im Ausland genießen zu können, der wird sich fragen, wo Rente, Pension und Ruhegehälter zu versteuern sind. Im Grundsatz gilt: Für alle aus einer deutschen Quelle stammenden Altersbezüge hat Deutschland ein Besteuerungsrecht. Selbst wenn man als Rentner und Pensionär in Rumänien lebt, ist man möglicherweise in Deutschland weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Allerdings: Nur weil es eine grundsätzliche beschränkte Steuerpflicht gibt, heißt dies noch nicht, dass Bezüge tatsächlich in Deutschland zu versteuern sind. Hier ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Rumänien ausschlaggebend.
Unterschieden werden muss generell zwischen gesetzlichen Renten, privater bzw. betrieblicher Altersvorsorge, Bezüge an ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie weitere Zahlungen, z.B. Einmalzahlungen (“Abfindungen”) oder auch Pensionszusagen der eigenen GmbH. Für sie alle gelten alle möglicherweise abweichende Regelungen im DBA.
Wir haben für Sie die für Rente und Pension relevanten Artikel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Rumänien zusammengefasst,
Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Rumänien
Egal, ob es um Erlöse aus dem private von Kryptowährungen und Crypto-Assets geht, oder um Gewinne aus Mining, Staken und gewerblichem Crypto-Trading: Auf unserer Website KryptoSteuern.info erfahren Sie, wie daraus resultierende Gewinne in Rumänien zu versteuern sind und ob sich als Krypto-Investor der Umzug nach Rumänien lohnt. Zusätzlich stellen wir über 60 andere steuergünstige oder steuerlich nachteilige Länder für Krypto Investoren vor.
Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden
Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.
Ihr Umzug nach Rumänien muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.
Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.
Nur ein richtiger Umzug ins Ausland mit der ganzen Familie kommt für Sie in Frage.
Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens, wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen, wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").
Was Rumänien als Wohnsitzland attraktiv macht
Obwohl sich Osteuropa mit seinen Steuervorteilen noch als Geheimtipp erweist, haben sich internationale Unternehmen wie Porsche, Vodafone oder E.ON bereits in Rumänien niedergelassen. Der Wirtschaftsstandort wächst und garantiert parallel:
Vorzüge eines vollwertigen EU-Mitgliedstaates
niedrige Lebenskosten
einen wachsenden Arbeitsmarkt für Fachkräfte
vereinfachte Bürokratie
umfängliche Nutzung des Gesundheitssystems
Mischung aus urbanem Lebensraum und atemberaubender Landschaft
schnelle Erreichbarkeit zu anderen europäischen Destinationen
Lebenshaltungskosten in Rumänien
Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.
Stand: 19.01.2024
Anbei der Link zur Numbeo Seite für Rumänien. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Natürlich sind die Lebenshaltungskosten in Ballungszentren deutlich höher als im Rest des Landes. Beim Vergleich der Kosten sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden.
Je nach Lage unterscheiden sich die Lebenshaltungskosten zwischen Ballungszentrum und ländlichen Gebieten. Dies zeigt sich sehr klar bei dem Vergleich der Mietpreise. Während in Bukarest für eine Einzimmerwohnung bis zu € 1.000 Miete aufgerufen werden können, sind z.B. in Brasov ähnliche Wohnungen für € 300 zu haben. Je nach Lage, Zustand sowie der Unterscheidung Neu- oder Altbau bewegen sich die Mietpreise in dieser sehr großen Spanne.
Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges
Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.
Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.
Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.
Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein EU-Land bis auf Weiteres gestundet – so lange jedenfalls, bis Sie Ihr deutsches Unternehmen tatsächlich veräußern.
Rumänien gilt mit seiner Maximalbesteuerung von 10 % als Niedrigsteuerland. Welche Punkte unter diese Gruppierung fallen, finden sie in dem Kapitel „Steuersätze in Rumänien im Überblick“.
Korrekte Vorbereitung
Um seinen Umzug nach Rumänien korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.
Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Rumänien?
Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig.
Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Rumänien und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?
Aufgrund der vollwertigen EU-Zugehörigkeit benötigen Sie für Rumänien kein Visum für sich und Ihre Familie und können sich bis zu 90 Tagen ohne Meldung im Land aufhalten. Nach Ablauf der 3 Monatsfrist ist eine Meldung des neuen Wohnsitzes bei den Behörden unumgänglich.
In Rumänien gibt es zudem ein Visum für digitale Nomaden bzw. ein anderes Visum, das sich für digitale Nomaden eignet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?
Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wenn Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.
Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?
Es besteht keine Pflicht, ein neues Unternehmen zu gründen. Um von den attraktiven Steuervergünstigen in Rumänien hinsichtlich der Microunternehmen zu profitieren, ist die Gründung einer kleinen Firma zu empfehlen. Um die Bedingungen zu erfüllen, aber nicht selbst aktiv in die laufenden Geschäfte eingreifen zu müssen, können Sie einen rumänischen Angestellten als Geschäftsführer einsetzen. Somit erfüllen Sie die Bedingungen für den Körperschaftsteuersatz von 1 % und benötigen zwangsläufig keinen weiteren Angestellten. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?
Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Rumänien zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen.
Macht es Sinn, bereits einige Monate vor dem eigentlichen Umzug eine Wohnung in Rumänien anzumieten?
Das Anmieten einer Wohnung kann Ihnen Arbeit abnehmen, weil Sie bereits diverse Vorbereitungsarbeiten erledigen können. Zur Eröffnung eines Bankkontos ist eine Wohnanschrift im Inland zudem notwendig. Auf Ihre Steuer wirkt sich die Voranmietung nicht aus, da erst mit Beginn des tatsächlichen Wohnsitzes die Regularien greifen. Generell ist die Vorarbeit aus Deutschland heraus deutlich stressfreier als eine Organisation, die Sie erst beginnen, wenn Sie in das Land einreisen.
Was muss ich für den Umzug meiner Familie vorbereiten?
Verschiedene Faktoren sollten vor der Wohnungssuche in Betracht gezogen werden: Welche Gegebenheiten sind auf dem Land oder in der Stadt für Ihre Familie vorhanden? Welche Möglichkeiten der schulischen Bildung gibt es in der Nähe? Ist eine soziale Umgebung vorhanden? Um Ihnen und Ihrer Familie einen perfekten Neustart zu ermöglichen, ist die Überprüfung der neuen Wohnsituation im Vorfeld ratsam.
Wie viel Geld überweise ich vorab?
Bevor Sie nach Rumänien ziehen, können Sie unbegrenzte Mittel auf Ihr dortiges Konto überweisen. Eine Besteuerung des Geldes ist in diesem Fall noch nicht fällig, da sich der aktuelle Lebensmittelpunkt zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland befindet. Wenn Sie über das entsprechende Kapital verfügen, kann es sinnvoll sein, gleich einen größeren Betrag zu überweisen. So können Sie einfacher einen längeren Zeitraum mit Ihrem Bestandsvermögen bestreiten.
Wie hoch sind meine Lebenshaltungskosten in Rumänien und aus welcher Quelle finanziere ich diese?
Die Höhe Ihrer finanziellen Mittel richtet sich nach Ihren Lebensumständen. Kalkulieren Sie Ihre Kosten und Ausgaben sorgfältig durch und stellen Sie diese Ihren Einnahmen gegenüber. Ist vorhandenes Vermögen bereits ausreichend, um die Anfangsphase in Rumänien zu überbrücken? Im letzteren Fall kommen keine Steuern auf Sie zu, da Ihr Bestandsvermögen von den Steuersätzen befreit ist.
Polizeiliche und steuerliche Abmeldung
Als letzter Punkt der Vorbereitung ist eine korrekte steuerliche und polizeiliche Abmeldung vorzunehmen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie vom Finanzamt nach Bezahlung aller noch fälligen Steuern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Dieses Dokument bescheinigt Ihnen die Begleichung aller offenen Forderungen.
Homeschooling & Hausunterricht in Rumänien
In Rumänien liegt das schulpflichtige Alter zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr und es ist schon seit Längerem erlaubt, das eigene Kind von zu Hause aus zu unterrichten, denn Hausunterricht ist bereits seit dem Jahr 2002 im rumänischen Bildungsgesetz festgeschrieben.
Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS
Wenn Sie in Rumänien leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.
Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Rumänien bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den rumänischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.
Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge nach Rumänien ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.
Weitere Umzugsformalitäten
Halten Sie sich länger als 3 Monate in Rumänien auf, ist die behördliche Anmeldung notwendig. Nach 5 Jahren Wohnzeit in Rumänien steht Ihnen zu dem der Antrag auf ein Daueraufenthaltsrecht zu. Voraussetzungen sind eine gültige Adresse in Rumänien, eine Krankenversicherung, ein gültiger Mietvertrag, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie finanzielle Mittel, die für einen ausreichende Versorgung der Lebenshaltungskosten sprechen. Eine transparente Darlegung seiner finanziellen Rücklagen ist nicht notwendig.
So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Rumänien
Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach Rumänien, aber auch in viele weitere internationale Destinationen, wie z.B. UK, Malta, Irland, die USA oder auf die Bahamas zu begleiten.
Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:
Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;
Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;
Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können
Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;
Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;
Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,
Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.
Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.
Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Skype, Zoom oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Rumänien her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.
So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen
Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.
Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.
Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.
Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.
Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)
Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.
Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Rumänien beraten
Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Rumänien und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Rumänien im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Rumänien zu sprechen.
Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Rumänien zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Rumänien sind.
Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Rumänien.
Die Wohnsitzverlagerung nach Rumänien kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.
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