Steuergünstige Wohnsitzländer

Als Unternehmer, Freiberufler & Investor nach Spanien umziehen und dank Beckham Law 80-90% Steuern sparen

Wer kann sich nicht vorstellen, auf Mallorca zu leben? Wer als Ausländer nach Spanien zieht, kann bei richtiger Gestaltung ausländische Einkünfte für fünf Jahre lang steuerfrei vereinnahmen und zahlt auf spanisches Einkommen bis € 600.000 nur 24 %.

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Steuern sparen in Spanien

Mallorca zählt zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Die Vorstellung, auf der Insel einen neuen Lebensmittelpunkt zu finden und dem tristen Grau deutscher Großstädte den Rücken zu kehren, setzen jährlich zahlreiche Einwanderer um. Knapp 60.000 Deutsche verbringen den Großteil des Jahres auf der Sonneninsel, sei es als Zweitwohnsitz oder Erstwohnsitz. Die Mittelmeerinsel erfreut sich großer Beliebtheit, auch wenn das Image durch Massentourismus und Ballermann stets auf einem dünnen Grat wandelt. Das spanische Flair und die Vorstellung von südlichem Temperament sind auf Mallorca kaum noch zu spüren. Wer Spanien und die dort ansässigen Menschen wirklich erleben will, den zieht es auf das Festland nach Barcelona oder Madrid.

Das südliche Lebensgefühl und die Mischung aus Strand- und Städtetrip üben auf Touristen einen besonderen Reiz aus. Mittlerweile zählt Barcelona aber nicht nur unter den sonnenhungrigen Urlaubern zum Hot Spot. Für Auswanderer hat sich die 5,5 Millionen Einwohner Metropole zum wahren Anziehungspunkt neben Madrid entwickelt.

Zu den weiteren Vorteilen des Landes, von denen Auswanderer profitieren, gehören:

  • Steuersystem: Mit einer attraktiven Steuerregelung von festgeschriebenen 24 % können Auswanderer im Gegensatz zu Einheimischen ihre Steuerzahlungen fast halbieren und so möglicherweise in Spanien Lohnsteuer sparen.

  • Attraktiver Arbeitsmarkt: Die Jobsuche auf dem freien Arbeitsmarkt ist für Fachkräfte und Akademiker besonders in den Großstädten Barcelona und Madrid ein gutes Feld. IT-Spezialisten, Ingenieure, Wissenschaftler und Ärzte haben gute Chancen auf eine lukrative Anstellung und interessante Tätigkeit.

  • Schulsystem: Aufgrund der hohen Dichte an deutschsprachigen Auswanderern gibt es in Spanien viele Möglichkeiten, Kinder auf Privatschulen zu schicken, in denen auf Deutsch unterrichtet wird. Je nach Wahl der Schule ist eine monatliche Gebühr zwischen € 500 und € 800 zu entrichten.

  • Unkomplizierte Bürokratie: Als Teil der Europäischen Union steht einer Auswanderung nach Spanien aus bürokratischer Sicht nichts im Wege. Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhält, benötigt lediglich eine Identifizierungsnummer, die von der spanischen Nationalpolizei ausgestellt wird.

Wer sich in Spanien niederlassen will, der kann den Neustart aufgrund der EU-Zugehörigkeit in der Wahlheimat unkompliziert umsetzen. Mit einigen Besonderheiten sollte man sich im Vorfeld jedoch auseinandersetzen, die Spanien von anderen Ländern deutlich unterscheiden (Stichwort: Auswandern nach Spanien Vor- und Nachteile). Nach Spanien ohne Geld auswandern sollte man auf keinen Fall. Wie überall lohnt es sich Startkapital mitzubringen, auch wenn sie im Land arbeiten werden.

Für Hausbesitzer ist der Umgang mit den Okupas eine wiederkehrende Problematik, die für Spannungen sorgt. Okupas steht für den Begriff der Hausbesetzer und hat in Spanien eine kritische Tradition: Während der Wirtschaftskrise stiegen die Zahlen der Obdachlosen stark an, was dazu führte, dass die Regierung den Hausbesetzern Unterschlupf in leerstehenden Gebäuden gewährte. In der Gegenwart zeigt sich das Thema auf eine sehr spezielle Art. Nicht selten kommt es vor, dass Okupas in Häuser eindringen, die Schlösser austauschen und das Haus als ihren Besitz ansehen. Fällt dem eigentlichen Hauseigentümer, z.B. von einem Ferienhaus, aufgrund von längerer Abwesenheit erst nach mehreren Tagen auf, bleibt nur die Anordnung einer gerichtlichen Räumungsklage, um an sein Eigentum zu gelangen.

Zudem beschäftigen Kriminalität und Korruption immer wieder die spanischen Gerichte. Abgesehen von den Touristenfallen und Taschendieben in den Großstädten sind Verstrickungen zwischen Polizei und Clans keine Seltenheit.

Hinzu kommen die ungewöhnlichen Methoden der spanischen Aufsichtsbehörden, die sich in den letzten Jahren auf die Nachverfolgung zur Erhebung der Luxussteuer konzentrieren. Für den spanischen Fiskus ist diese Steuer eine große Einnahmequelle hinsichtlich der wohlhabenden Auswanderer, die mit Immobilien, Yachten und Autos die Staatskassen füllen. Ab einem Vermögen von € 3 Mio. Euro wird die Vermögenssteuer fällig – auch für Nutzer des Beckham Law. Hierbei wird jedoch nicht das gesamte Weltvermögen, sondern nur der Besitz bedacht, der sich in direktem Besitz vor Ort befindet. Immobilien, Auslandsvermögen oder finanzielle Mittel auf nicht-spanischen Konten bleiben außen vor. Auf besonders hohes Vermögen fällt auf diese Weise ein Steuersatz von bis zu 3,5 % an.

Die Erfahrung zeigt, dass unangekündigt Prüfungen oder Auskünfte fällig werden, um wachsendes Vermögen anzugeben. Um über Veränderungen informiert zu sein, werden Zugereiste nicht selten beobachtet, wenn sie mit teuren Autos, großen Anschaffungen oder großflächigem Hausausbau auffallen. Eine Einfuhr von Luxusgütern muss korrekt angemeldet werden, um Strafen zu umgehen.

Dem Gesundheitssystem in Spanien werden sehr gute Qualitäten nachgesagt. Dennoch gibt es immer wieder Stimmen, die über geringe Kapazitäten in Krankenhäusern klagen. Privatkliniken, die durch eine entsprechende Zahlung für Leistungen aktiv werden, sind von den Umständen des staatlichen Gesundheitssystems ausgenommen.

 

Spanien auf der Karte

Das sagen andere über Spanien

  • Veränderung, vieles neu, vieles besser. Die Hauptstadt Madrid holt auf gegenüber der katalanischen Kontrahentin Barcelona, die seit Olympia 1992 in den Blickpunkt der Welt­öffentlichkeit und des Tourismusgewerbes gelangt war. – Hamburger Abendblatt, Andreas Hardt, Dezember 2018

  • Der Aufschwung der vergangenen Jahre war auch das Resultat günstiger äußerer Umstände. Der Tourismus boomte – unter anderem wegen der unsicheren Lage in anderen Urlaubsländern wie der Türkei oder Ägypten. Der spanischen Automobilindustrie kam eine gute Weltkonjunktur entgegen. Dass die Regierung so niedrige Zinsen für ihre Schulden zahlt, hat sie unter anderem dem Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank zu verdanken. -Claus Hecking, Spiegel Online, April 2019

  • Egal ob eingeschweißter Wanderfreund oder blutiger Anfänger – die Provinz Barcelona ist eine ideale Region, um unvergessliche Impressionen in der Natur zu sammeln. Die umliegenden Naturparks mit ihren hohen Gebirgszügen, imposanten Wasserfällen und dunkelgrünen Wäldern aus Pinien sind immer einen Tagesausflug wert und eine prima Gelegenheit, von der turbulenten Großstadt Katalaniens Abstand zu bekommen und durchzuatmen. – Merian

So funktioniert die besondere Steuerregelung: Das Beckham Law im Überblick

Spanien ist kein Non-Dom-Land. Der Non-Dom-Status wird in den Ländern Großbritannien, Irland und Malta gewährt. Wir haben die Grundsätze des Non-Dom-Status auf dieser Seite im Detail erklärt.

Das Beckham-Gesetz besagt, dass Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Umzugs ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien begründen, sich dafür entscheiden können, verringerte Einkommensteuer zu zahlen, d.h. Lohnsteuer in Spanien sparen.

Diese spezielle Besteuerungsregelung, die nur für einen Zeitraum von sechs Jahren angewandt wird, hat ihre Voraussetzungen und ist nur auf Arbeitnehmer anwendbar, die aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Spanien ansässig sind.

Der anwendbare Zeitraum von sechs Jahren umfasst das erste Kalenderjahr, in dem sich länger als 183 Tage in Spanien aufgehalten wird und somit die Berücksichtigung des steuerlichen Wohnsitzes in Spanien übernimmt, einschließlich der folgenden fünf Jahre und ist an einige Voraussetzungen geknüpft.

Der Antragsteller muss folgende Punkte erfüllen, um sich für die Nutzung des Beckham Law zu qualifizieren:

  1. Zum Zeitpunkt des Umzugs darf der Antragsteller nicht innerhalb der letzten fünf Jahre in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein. Während es vor der Änderung des Gesetzes 2022 noch zehn Jahre waren, verkürzte man dies auf die Hälfte.

  2. Der Umzug nach Spanien muss aus einem der folgenden Gründe passieren (die Liste an Ursachen wurde mit den Gesetzesänderungen 2022 erweitert):

  • Beschäftigung bei einem spanischen Arbeitgeber

  • Entsendung von einem Unternehmen im Ausland nach Spanien

  • Online-Arbeit für ausländischen Arbeitgeber von Spanien aus ohne Entsendung

  • Geschäftsführer bzw. Gründung eines eigenen, spanischen Unternehmens

  • Selbständiger mit spezieller behördlicher Genehmigung durch ENISA

  • Freiberufliche Tätigkeit als hochqualifizierter Fachmann für ein Start-up-Unternehmen 

3. Die erzielten Einkünfte des Antragstellers dürfen nicht aus einer Betriebsstätte in Spanien stammen (Ausnahmen für Selbständige und freiberufliche, hochqualifizierte Fachkräfte).

4. Die Anmeldung zum Beckham Law muss innerhalb der ersten sechs Monate ab Beginn der Tätigkeit in Spanien erfolgen, ansonsten gilt der übliche Einkommensteuersatz.

Diese Regelung, die als Beckham-Gesetz bekannt ist und auf die Anstellung von Fußballer David Beckham beim Verein Real Madrid zurückgeht, beinhaltet die Besteuerung von Einkünften, die nur auf spanischem Territorium erzielt werden, wobei die Steuersätze bei 24 % auf die ersten € 600.000 und 47 % auf den Rest dieses Betrags liegen. Die Anstellung bei einem spanischen Arbeitgeber kann vor Ort erfolgen oder Sie sind als Vertreter des Unternehmens aus dem Ursprungsland mit einem entsprechenden Entsendevertrag nach Spanien versetzt worden. Eine Veränderung des Gesetzes schließt seit 2015 Profispieler und Athleten von dieser Regelung aus.

Einnahmen aus dem Ausland sind bei Inanspruchnahme des Beckham Gesetzes über den maximalen Zeitraum von sechs Jahren steuerfrei. Die Auslandseinkünfte dürfen zu keiner Zeit einen Bezug zu Spanien besitzen (außer bei einigen Ausnahmen, die im Zuge einer Gesetzesänderung seit 2023 in Kraft sind). Am Beispiel eines Traders lässt sich dieser wichtige Faktor sehr gut erläutern: Wer von Spanien aus an der Börse handelt, generiert faktisch Umsätze im Inland. Da in solch einem Verdachtsfall im Zweifel die IP-Adressen ausgewertet werden und Spanien als Ausgangsland ausweisen, ist der Bezug zu Spanien nicht abzustreiten. Selbst, wenn die Verkäufe der Trades in einem anderen Land erfolgten. Die Kennzeichnung als Auslandseinkünfte wäre in diesem Fall ein heikles Streitthema, welches die spanischen Behörden sehr ernst nehmen. Eine Steuernachzahlung in enormer Höhe bleibt folglich nicht aus.

Änderungen am Beckham Gesetz 2022

Seit einer Gesetzesänderung und deren Anwendung seit dem Jahr 2023 können nun noch mehr Einwanderer die günstige Einkommensteuer-Flatrate des Beckham Law beim Umzug nach Spanien nutzen: 

Anstatt der Anstellung bei einem externen Arbeitgeber gibt es künftig zusätzlich die Möglichkeit, entweder als von einem ausländischen Unternehmen entsandter Arbeitnehmer nach Spanien zu ziehen, ohne Entsendung remote von Spanien aus für eine Firma im Ausland zu arbeiten oder sogar selbst vor Ort eine GmbH in zu gründen.

Auch Selbständige und hochqualifizierte Personen, die als Fachmann für ein Start-up-Unternehmen arbeiten, dürfen künftig unter Erfüllung bestimmter Anforderungen (und Genehmigungen) das Beckham Law in Anspruch nehmen. Dabei besonders zu beachten: Sowohl Freiberufler als auch Fachkräfte dürfen bis zu einem gewissen Anteil sogar spanische Einkünfte erzielen.

Eine weitere signifikante Änderung ergab sich im Zuge dessen auch für die Familien von Antragstellern: In Zukunft profitiert nicht nur der Antragsteller selbst von der günstigen Besteuerung des Beckham Law und dessen Vorteilen, sondern auch Ehepartner und/oder Kinder, die mit diesem nach Spanien umziehen.

Dafür müssen die Familienmitglieder allerdings ebenfalls einige Bedingungen erfüllen. Sie dürfen nicht innerhalb der vergangenen fünf Jahre in Spanien ansässig gewesen sein und der Umzug muss gemeinsam mit dem Antragsteller passieren. Außerdem dürfen sie auch kein Einkommen beziehen, das einer spanischen Betriebsstätte zugeordnet werden könnte und müssen über geringere Einkünfte als der Antragsteller selbst verfügen.

Vermögensteuer trotz Beckham Law?

Die Vermögensteuer gilt auch für Anwender des Beckham Law. Sie ist auf sämtliche spanischen Vermögensgegenstände zu bezahlen und beträgt bis zu 3.5%. 

Besitzen Sie also Immobilien, Aktien, Konten oder ähnliches in Spanien, sollten Sie auf diesen Steuersatz nicht vergessen. Ausländisches Vermögen bzw. Ihr Weltvermögen und finanzielle Mittel auf nicht-spanischen Konten werden nicht berücksichtigt – nur Vermögen, das sich in Spanien befindet. 

Die Steuer wird auf Basis des Nettowerts Ihrer spanischen Vermögenswerte ermittelt. Je nach Comunidad sind die Grenzwerte dafür unterschiedlich geregelt. Beckham Law-Nutzer mit Vermögen im Wert von über 3 Mio. Euro in Spanien sollten die Vermögensteuer beachten.

Für wen sich der Umzug nach Spanien lohnt (und für wen nicht)

Ein Umzug nach Spanien ist für alle Personen interessant, die aus laufenden Auslandserträgen ihr Vermögen aufbauen wollen. Darunter fallen sämtliche Einkünfte wie Dividenden, ausländisches Zinsvermögen, Erlöse aus Veräußerungen und wirtschaftliche Erträge lukrativer Depotgeschäfte sowie passive Einnahmen aus Mieten oder Lizenzerträgen. All diese Einnahmen sind aufgrund der gesetzlichen Regelung in Spanien von einer Besteuerung befreit.

Besonders für Firmen- und Unternehmensgründer, die mit neugegründeten Auslandsgesellschaften hohe Umsätze erzielen und diese steuerfrei vereinnahmen möchten, erweist sich der Länderwechsel als interessantes Gedankenspiel.

Beispiel: Sie leben in Spanien und gründen eine steuerfreie LLC in den USA. Diese US-Gesellschaft erwirtschaftet jährlich $500.000 an Provisionen mit asiatischen Partnern. Wenn Sie in Spanien leben, können Sie die $500.000 komplett legal steuerfrei vereinnahmen.

Ein Umzug nach Spanien ist nur bedingt interessant für Beteiligungen in Deutschland und der Schweiz, da Erlöse aus diesen Beteiligungen immer in Deutschland bzw. der Schweiz versteuert werden, wenn Spanien eine Besteuerung ablehnt. Hier müssten Sie im ersten Schritt die Beteiligung an eine Holding in einem steuergünstigen Land übertragen, was sich einmalig als hohe steuerliche Negativausgabe auswirken kann.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen 2023 wird die Nutzung des Beckham Law nun auch in anderen Fällen zum attraktiven Szenario. Während die Gründung eines eigenen Unternehmens früher nicht möglich war und zu keiner Steuererleichterung führte, gibt es nun die Möglichkeit, mit mehr als 25 % an einem Unternehmen beteiligt zu sein und als Geschäftsführer (Administrador) eine GmbH o.ä. zu gründen.

Eine maximale Beteiligung von 25 % gilt weiterhin, sofern es sich dabei um eine Gesellschaft zur reinen Vermögensverwaltung handelt. Bei Firmen, die wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, ist diese Grenze von Beckham Law-Nutzern nicht mehr zu beachten.

Auch für Selbständige und hochqualifizierte Personen (für Fachleute zu Ausbildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationszwecken), die für ein Start-up arbeiten. Damit wird die Regelung auch für digitale Nomaden interessant. Sie können die attraktive Einkommensteuer-Flatrate im Rahmen des Beckham Gesetz in Zukunft unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls in Anspruch nehmen. Besonders zu beachten ist dabei, dass die Vergütungen von freiberuflichen Tätigkeiten und speziellen Fachkräften (unter Berücksichtigung gewisser Prozentsätze) sogar aus spanischer Quelle stammen dürfen.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Spanien

Um in Spanien steuerlich veranlagt zu sein, muss ein Aufenthalt von mindestens 183Tagen im Land erfolgen. Diese Zeitspanne muss nicht durchgängig erreicht werden, sondern kann auch mit Unterbrechungen erfolgen.

Seit den Änderungen des Beckham Law 2022 hat sich auch bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des steuerlichen Sonderregelung einiges geändert: Durfte man vorher innerhalb der letzten zehn Jahre vor Umzug keinen Wohnsitz in Spanien gehabt haben, können Sie nun bereits dann vom attraktiven Steuergesetz profitieren, wenn Sie nicht bereits fünf Jahre zuvor in Spanien ansässig waren.

Steuersätze in Spanien im Überblick

Als Non-Resident in Spanien bezahlen Sie, je nach Gestaltung, sowohl Einkommens- als auch Kapitalertragsteuer. Ebenso können Hausbau- und Grunderwerbsteuer, Steuer für Einnahmen aus selbständiger Arbeit, Vermögenveräußerungsgewinne als auch Steuern auf Mieteinnahmen entfallen. Diese kommen jedoch nur zum Tragen, wenn diese einen Bezug zum spanischen Inland aufweisen.

Alle Steuersätze beziehen sich auf Einzelpersonen. Steuersätze werden in Spanien stufenweise zugeteilt. Die verschiedenen Steuersätze werden je nach Einkommenshöhe auf Ihr Einkommen angewandt.

Einkommensteuer (Income Tax)

Wichtig: Die folgende Übersicht dient nur Ihrer Orientierung. Wenn Sie Beckham Law nutzen, gelten die folgenden Steuersätze für Sie nicht. Diese müssen nur von Personen bezahlt werden, die unbeschränkt in Spanien steuerpflichtig sind. Als Beckham Law Nutzer zahlen sie 24% auf bis zu €600.000 Einkommen z.B aus spanischer Anstellung und 45% für Beträge darüber. Als Beckham Law Nutzer zahlen sie 24 % auf bis zu € 600.000 Einkommen z.B. aus spanischer Anstellung und 47 % für Beträge darüber.  

Einkünfte aus dem Ausland ohne Spanien-Bezug sind in Hinblick auf die Einkommensteuer steuerfrei für Beckham Law Nutzer.

Einkommen Steuersätze
€ 0 – € 12.450 19 %
€ 12.451 – € 20.200 24 %
€ 20.201 – € 35.200 30 %
€ 35.201 – € 60.000 37 %
€ 60.000 – 299.999 45 %
ab € 300.000 47 %

Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Spanien zu versteuern?

Wer von Deutschland nach Spanien umzieht, um den Ruhestand im Ausland genießen zu können, der wird sich fragen, wo Rente, Pension und Ruhegehälter zu versteuern sind. Im Grundsatz gilt: Für alle aus einer deutschen Quelle stammenden Altersbezüge hat Deutschland ein Besteuerungsrecht. Selbst wenn man als Rentner und Pensionär in Spanien lebt, ist man möglicherweise in Deutschland weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Allerdings: Nur weil es eine grundsätzliche beschränkte Steuerpflicht gibt, heißt dies noch nicht, dass Bezüge tatsächlich in Deutschland zu versteuern sind. Hier ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien ausschlaggebend.

Unterschieden werden muss generell zwischen gesetzlichen Renten, privater bzw. betrieblicher Altersvorsorge, Bezüge an ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie weitere Zahlungen, z.B. Einmalzahlungen (“Abfindungen”) oder auch Pensionszusagen der eigenen GmbH. Für sie alle gelten alle möglicherweise abweichende Regelungen im DBA.

Wir haben für Sie die für Rente und Pension relevanten Artikel aus demDoppelbesteuerungsabkommen Deutschland Spanien zusammengefasst,

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Spanien

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Ihr Umzug nach Spanien muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland mit der ganzen Familie kommt für Sie infrage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umziehen, ca. 3 bis 12 Monate nach der Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzugs aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug – zumindest, wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen, wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Ihr Umzug nach Spanien muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland mit der ganzen Familie kommt für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was Spanien als Wohnsitzland attraktiv macht

Wohnen, wo andere Urlaub machen. Spanien hat neben zahlreichen Stränden und lebhafter Kultur noch weitere Vorteile zu bieten, die einen Umzug rechtfertigen. Zwar sind die Lebenshaltungskosten aktuell auf einem ähnlichen Niveau wie in Deutschland, doch von diesen Punkten profitieren Sie in Spanien zusätzlich:

  • attraktives Sozialsystem

  • wachsender Arbeitsmarkt für Fachkräfte

  • Zugang zur deutschen Community

  • deutschsprachiges Schulsystem

  • vollwertiger Mitgliedsstaat der EU

  • vereinfachtes Steuersystem in den ersten 6 Jahren

  • über 2.000 Kilometer Strand

  • schnelle Erreichbarkeit zu anderen europäischen Destinationen

Lebenshaltungskosten in Spanien

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Anbei der Link zur Numbeo Seite für Spanien. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Und so ganz einfach die Lebenshaltungskosten Spanien vs. Deutschland vergleichen. Natürlich sind die Lebenshaltungskosten in Ballungszentren deutlich höher als im Rest des Landes. Beim Vergleich der Kosten sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein EU-Land bis auf Weiteres gestundet – so lange jedenfalls, bis Sie Ihr deutsches Unternehmen tatsächlich veräußern.

Spanien ist aufgrund seiner Maximalbesteuerung von 47 % kein Niedrigsteuerland. Aufgrund des Beckham Law ist dieser Wert für Sie in den ersten 6 Jahren jedoch uninteressant. Bei korrekter Anmeldung in Spanien profitieren Sie und neuerdings auch Ihre Familienmitglieder von der Flat Tax Rate von nur 24 %.

Korrekte Vorbereitung

Um einen reibungslosen Umzug nach Spanien zu gewährleisten, sollte die korrekte Vorbereitung einige wichtige Fragen umfassen, auf die wir im Punkt für Punkt eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die Sie sich im Vorfeld im Klaren sein sollten.

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Spanien?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig. Der Umzug zum Jahreswechsel erspart Ihnen im Bestfall eine Steuererklärung. Weitere Vorteile sind zu keiner bestimmten Zeit zu generieren.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Spanien und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Aufgrund der vollwertigen EU-Zugehörigkeit benötigen Sie für Spanien kein Visum für sich und Ihre Familie. Bis zu 90 Tage können Sie sich ohne Visum im Land aufhalten. Danach ist eine Meldung beim Einwohnermeldeamt nötig.

In Spanien gibt es zudem ein Visum für digitale Nomaden bzw. ein anderes Visum, das sich für digitale Nomaden eignet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wen Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Es besteht keine Pflicht, ein neues Unternehmen zu gründen. Für die Abwicklung und transparente Darlegung wäre ein wirtschaftlicher Bezug hilfreich. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Spanien zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen.

Macht es Sinn, bereits einige Monate vor dem eigentlichen Umzug eine Wohnung in Spanien anzumieten?

Das Anmieten einer Wohnung kann Ihnen Arbeit abnehmen, weil Sie bereits diverse Vorbereitungsarbeiten erledigen können. Zur Eröffnung eines Bankkontos ist eine Wohnanschrift im Inland zudem notwendig. Auf Ihre Steuer wirkt sich die Voranmietung nicht aus, da erst mit Beginn des tatsächlichen Wohnsitzes die Regularien greifen. Generell ist die Vorarbeit aus Deutschland heraus deutlich stressfreier als eine Organisation, die Sie erst beginnen, wenn Sie in das Land einreisen.

Was muss ich für den Umzug meiner Familie vorbereiten?

Wenn Sie mit Ihrer Familie umziehen, sollten Sie die Lage Ihrer neuen Wohnung nach verschiedenen Faktoren ausrichten. Welche Schule sollen Ihre Kinder besuchen? Welche Regionen sind mit Verkehrsmitteln gut zu erreichen? Welche Viertel in Barcelona oder Madrid sind angesagt oder gilt es zu meiden? Einen Überblick über Faktoren, die Ihren neuen Alltag bestimmen, sollten im Vorfeld geprüft werden.

Wie viel Geld überweise ich vorab nach Spanien?

Bevor Sie nach Spanien ziehen, können Sie unbegrenzte Mittel auf Ihr dortiges Konto überweisen. Eine Besteuerung des Geldes ist in diesem Fall noch nicht fällig, da sich der aktuelle Lebensmittelpunkt zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland befindet. Wenn Sie über das entsprechende Kapital verfügen, kann es sinnvoll sein, gleich einen größeren Betrag zu überweisen. So können Sie einfacher einen längeren Zeitraum mit Ihrem Bestandsvermögen bestreiten.

Wie hoch sind meine Lebenshaltungskosten in Spanien und aus welcher Quelle finanziere ich diese?

Die Höhe Ihrer finanziellen Mittel richtet sich nach Ihren Lebensumständen. Kalkulieren Sie Ihre Kosten und Ausgaben sorgfältig durch und stellen Sie diese Ihren Einnahmen gegenüber. Ist vorhandenes Vermögen bereits ausreichend, um die Anfangsphase in Spanien zu überbrücken? Im letzteren Fall kommen keine Steuern auf Sie zu, da Ihr Bestandsvermögen von den Steuersätzen befreit ist.

Polizeiliche und steuerliche Abmeldung

Als letzter Punkt der Vorbereitung sollten Sie sich über den Zeitpunkt der steuerlichen und polizeilichen Abmeldung bewusst werden.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie vom Finanzamt nach Bezahlung aller noch fälligen Steuern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Dieses Dokument bescheinigt Ihnen die Begleichung aller offenen Forderungen.

Homeschooling & Hausunterricht in Spanien

Der Hausunterricht ist in Spanien gesetzlich nicht ganz geregelt. Während in der spanischen Verfassung die Bildungsfreiheit anerkannt wird, existieren auf der anderen Seite keine nationalen Vorschriften für das Homeschooling. Gleichwohl besteht für Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren die Verpflichtung, eine Schulausbildung zu absolvieren. Inwieweit sich die Rechtslage in Spanien weiter ändern wird, bleibt demnach wohl noch abzuwarten.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Wenn Sie in Spanien leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Spanien bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von Seiten Spaniens nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge nach Spanien ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

Weitere Umzugsformalitäten

Sobald Sie umgezogen sind, erfolgt die steuerliche Anmeldung in Spanien. Dazu benötigen Sie zusätzlich eine spanische NIE-Nummer. Diese Steuernummer wird ausschließlich an Ausländer vergeben und muss bei jeder steuerlichen Veranlagung und Kommunikation mit den Behörden angegeben werden. Den Antrag zum Erhalt der NIE-Nummer kann vor Ort gestellt werden oder über spanische Auslandsvertretung bereits in Deutschland.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Spanien

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und in auf die Bahamas zu begleiten.

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Skype, Zoom oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Spanien her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Spanien beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Spanien und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Spanien zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Spanien zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Spanien sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Spanien.

Die Wohnsitzverlagerung nach Spanien kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.

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