Perspektive Ausland Podcast: Als Non Dom steuerfrei in UK, Irland, Malta & Zypern leben
Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der dem Non-Dom-Status. Hören Sie jetzt rein.
Der nächste Mandant, dessen Geschichte wir Ihnen in dieser Serie vorstellen wollen, ist Paul. Paul ist Privatier und hat mit einem Umzug von der Schweiz nach Großbritannien seine steuerliche Situation optimiert – hier erfahren Sie wie.
Paul ist als Privatier erfolgreich im Beteiligungsgeschäft tätig. Als gebürtiger Deutscher lebte und arbeitete er jahrelang in der Schweiz und profitierte dort wie viele andere ausländische Staatsangehörige von der Pauschalbesteuerung. Infolge diverser Änderungen hinsichtlich der Steuer zog Paul schließlich nach Großbritannien und bleibt dank der Non-Dom-Regelung steuerfrei.
Als Privatier kauft und verkauft Paul Unternehmensbeteiligungen – und das äußerst erfolgreich. Er kommt ursprünglich aus Deutschland, zog aber aus steuerlichen Gründen bald in die Schweiz um. Anders als in seinem Heimatland gab es in der Schweiz jahrelang eine Pauschalsteuer. Diese erlaubt es ausländischen Steuerzahlern, sich pauschal zu besteuern lassen. Eine Option, die nicht nur Paul, sondern auch berühmte Größen wie Michael Schumacher und Sebastian Vettel in Anspruch nahmen.
Auch für Paul stellte dies lange Zeit eine attraktive Möglichkeit dar. Da er in der Schweiz nicht erwerbstätig war, bezahlte er dank der Pauschalbesteuerung lediglich sehr geringe Steuern. Die Bemessungsgrundlage basierte dafür auf seinen Lebenshaltungskosten im In- und Ausland, anstatt auf seinem Einkommen oder Vermögen.
2016 wurde die Pauschalbesteuerung in den meisten Landesteilen der Schweiz dann massiv verschärft. In einigen Kantonen sollten auch Ausländer künftig ihr gesamtes Einkommen versteuern müssen – so auch an Pauls Wohnsitz. Er ließ sich bis dato als Beteiligter eines großen Unternehmens Gewinne über seine eigene Holding ausschütten. Mit diesen neuen Regeln hätte von da an seine gesamten Kapitalerträge versteuern müssen – eine erhebliche Summe.
Die Neuerungen sollten nach einer fünfjährigen Übergangsfrist schließlich 2021 in Kraft treten. Diese Zeit nutzte Paul, um sich einen neuen Masterplan für seine steueroptimierte Vermögensgestaltung zurechtzulegen. Anstelle die hohen Beträge und Steuersätze zu bezahlen, entschied er sich für einen neuen Weg – den Umzug ins steuergünstige UK.
Großbritannien entpuppte sich als das perfekte Land für Pauls individuelle Situation. Der Privatier siedelte mit seiner gesamten Familie um und lebt dort nun außerhalb Londons in einem repräsentativen Anwesen. Aus steuerlicher Sicht nutzt er dort den sogenannten Non-Dom-Status. Dank diesem kann er als nicht-britischer Resident all seine ausländischen Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen. Versteuern müsste er nur Einnahmen aus britischer Quelle, nicht aber sein Welteinkommen. Paul fand also im UK eine ähnliche Lösung, wie jene, die ihm die Schweiz bis zu den Aktualisierungen hinsichtlich der Pauschalbesteuerung jahrelang bot. Er geht weiter erfolgreich seinen Beteiligungsgeschäften nach – ohne dabei einen Großteil an den Staat abzugeben.
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