Steuergünstige Wohnsitzländer

In Gibraltar leben und höchstens GIP 45.000 Einkommensteuer zahlen 

Die glücklichen Einwohner des britischen Überseeterritoriums kennen zudem keine Erbschafts-, Schenkungs-, Vermögens-, Grund-, Gewerbe-, Dividenden-, Kapitalertrags- oder Mehrwertsteuer 

Gibraltar als Steuerparadies 

In der Vergangenheit war Gibraltar eine klassische Steueroase. Dies gilt heute noch bedingt. Jedenfalls taucht Gibraltar nicht auf der schwarzen Liste der OECD auf. Das verdankt Gibraltar sowohl dem Umstand, dass es einerseits mit Großbritannien und Spanien Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, und andererseits, in Ermangelung weiterer DBAs, auch dem Abschluss von Tax Information Exchange Agreements (TIEA) mit vielen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, jedoch bisher nicht mit der Schweiz. 

Und da haben wir bereits den ersten Pluspunkt: In Ermangelung von DBAs können ausländische Unternehmen oder Bürger, die in Gibraltar Steuern zahlen, in den Genuss von Steuererleichterungen für die in ihren Heimatländern gezahlten Steuern kommen, wenn sie bei den Steuerbehörden von Gibraltar entsprechende Nachweise eingereicht haben. Wenn einem ausländischen Unternehmen gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen ein Steuerabzug gewährt wird, wird auch Gibraltar diesen Abzug gewähren. 

Was aber macht Gibraltar grundsätzlich spannend? Zum einen ist dies der Umstand, dass Unternehmen dort nach dem Territorialprinzip besteuert werden, sprich, dass ausländische Einkünfte steuerfrei bleiben. 

Aber auch für Einzelpersonen bietet Gibraltar zwei steuerlich sehr interessante Optionen, nämlich den High Net Worth Individual (HNWI), Category 2-Status, auch bekannt unter dem Begriff Gibraltar Golden Visa, sowie den Higher Executive Possessing Specialist Skills (HEPSS)-Status. Personen, die sich für eines der beiden Steuerregimes qualifizieren, bezahlen jährlich höchsten knapp GIP 45000. Jegliches Einkommen darüber bleibt komplett steuerfrei. 

Für Rentner gilt, dass Renten und Pensionen nicht besteuert werden, wenn man das 60. Lebensjahr vollendet hat. Wer aber zusätzlich Arbeitseinkommen erzielt, der muss dieses in Gibraltar versteuern. 

All dies macht Gibraltar zu einem sehr attraktiven Wohnort für Unternehmer, Rentner und entsprechend qualifizierte Personen und deren Angehörige, die das mediterrane Klima und den Lebensstil genießen und gleichzeitig in einem internationalen Finanzzentrum mit einer günstigen Steuerregelung leben möchten. Und die Nähe zum historischen Andalusien, der spanischen Costa del Sol und der portugiesischen Algarve-Küste mit ihren international renommierten Golfplätzen steigert die Attraktivität Gibraltars als steuergünstiger Wohnsitz noch zusätzlich. 

Gibraltar auf der Karte 

Das sagen andere über Gibraltar

So funktioniert das attraktive Steuersystem in Gibraltar 

An dieser Stelle gehen wir auf die steuerlich besonders attraktiven Möglichkeiten in Gibraltar näher ein. Die regulären Steuersätze Gibraltars finden Sie unter Punkt VII. „Steuersätze in Gibraltar im Überblick“. 

1. Steuersystem allgemein 

Natürliche Personen zahlen in Gibraltar sowohl für selbständige als auch für nicht selbständige Tätigkeiten Einkommensteuer nach dem Welteinkommensprinzip. 

Es gilt der Grundsatz "zugeflossen in und stammen aus". Dieser wird für Personen, die während des Veranlagungsjahres für einen Zeitraum von insgesamt weniger als 30 Tagen in Gibraltar tätig sind, allerdings aufgeweicht, so dass diesen Personen die Steuern erstattet werden, die sie auf das Einkommen aus ihren Tätigkeiten in Gibraltar gezahlt haben. 

Auf bestimmte Einkünfte, die an einem anderen Ort als Gibraltar anfallen, von dort stammen oder von einer Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in Gibraltar bezogen werden, wird auch Einkommensteuer erhoben. 

Körperschaften/Juristische Personen werden dagegen nach dem Territorialitätsprinzip besteuert, das ausschließlich auf in Gibraltar ansässige Personen (s. „2. Steuerliche Ansässigkeit“) anwendbar ist. 

2. Steuerliche Ansässigkeit 

Die Definition des Wohnsitzes für steuerliche Zwecke bezieht sich auf eine Tagesanzahl von 183 Tagen in einem Steuerjahr und von insgesamt mehr als 300 Tagen in drei aufeinanderfolgenden Veranlagungsjahren. 

3. Steuerlich besonders vorteilhafte Optionen für Einzelpersonen 

Gibraltar bietet spezielle Aufenthaltsregelungen, gezielt entwickelt für sog. „High Net Worth Individuals“ (Kategorie 2), also vermögende Privatpersonen. Daneben gibt es auch ein Programm für hochrangige Führungskräfte mit Spezialkenntnissen (HEPSS) und schließlich noch gewisse Vorteile für Rentner. Sehen wir uns diese drei Bereiche etwas näher an: 

High Net Worth Individuals (Kategorie 2), auch bekannt als „Gibraltar Golden Visa“ 

Eine natürliche Person der Kategorie 2 ist nur für die ersten GIP 118.000 ihres Jahreseinkommens im Rahmen des Freibetragssystems einkommensteuerpflichtig (bei einem Einkommen von GIP 118.000 entspricht dies im Steuerjahr 2023/2024 einer maximalen Gesamtsteuerbelastung von GIP 44,740, während der Mindestbetrag der in einem Steuerjahr zu zahlenden Steuer bei GIP 37.000 liegt. 

Um eine Bescheinigung der Kategorie 2 zu erhalten, muss eine natürliche Person 

  • über ein Nettovermögen von mindestens GIP 2 Millionen verfügen, 

  • in den letzten fünf Jahren nicht in Gibraltar ansässig gewesen sein, und 

  • über eine zugelassene Wohnunterkunft in Gibraltar zur ausschließlichen Eigennutzung verfügen. 

Higher executive possessing specialist skills (HEPSS) individuals 

Die HEPSS-Regelung ist eine spezielle Steuerregelung für die Umsiedlung von Führungskräften und leitenden Angestellten, die in Gibraltar mehr als GIP 160.000 im Jahr verdienen und über Fachkenntnisse verfügen, die zur Förderung und Erhaltung der Wirtschaft Gibraltars oder zur Entwicklung und zum Wachstum in einem bestimmten Bereich beitragen, den die Regierung erleichtern und fördern möchte. 

Für Einzelpersonen, die sich für die HEPSS-Regelung qualifizieren, ist das vorgeschriebene steuerpflichtige Einkommen auf GIP 160.000 begrenzt. Daraus ergibt sich eine jährliche Steuer von derzeit maximal GIP 43.140, wobei diese Steuer wird in den Steuerjahren der Zu- und Abreise anteilig berechnet wird. 

Die Voraussetzungen, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen sind: 

  • Der Antragsteller muss über spezielle Fähigkeiten verfügen, die zur Förderung und Aufrechterhaltung einer wirtschaftlichen Tätigkeit von besonderem wirtschaftlichem Wert für Gibraltar oder deren Gründung, Entwicklung oder Wachstum die Regierung zu erleichtern und zu fördern sucht. 

  • Diese Fähigkeiten sind in Gibraltar nicht vorhanden und sind für die wirtschaftliche Entwicklung und das Wachstum Gibraltars wichtig. 

  • Der Antragsteller wird eine hohe Führungsposition oder eine Position im oberen Management bekleiden. 

  • Der Antragsteller verdient mehr als GIP 160.000 pro Jahr in Gibraltar. 

  • Der Antragsteller muss die ausschließliche Nutzung einer genehmigten HEPSS-Immobilie haben. Die Immobilie kann entweder gekauft oder gemietet werden. 

  • Der Antragsteller hat in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung nicht in Gibraltar gewohnt oder gearbeitet. 

Der HEPSS-Status wird auf Beschluss des Direktors des Finanzzentrums verliehen. 

Steuererleichterungen für Rentner 

Über 60 Jahre alt ist und eine Rente bezieht, muss sie in Gibraltar nicht de facto nicht versteuern, da der Steuersatz dann bei 0 % liegt. Eine doppelte Besteuerung deutscher, österreichischer oder Schweizer Renten ist somit ausgeschlossen. Wer als Rentner in Gibraltar allerdings zusätzlich noch Erwerbseinkommen hat, muss dieses versteuern. 

Wir haben für Sie die für Rente und Pension relevanten Informationen hier zusammengefasst. 

4. Vorteile für Unternehmen 

Es wurde bereits erwähnt, dass in Gibraltar für >Unternehmen das Territorialprinzip gilt, sprich, ausländische Einkünfte unterliegen im Grundsatz nicht der Steuer. 

Und neben dem vergleichsweise niedrigen Körperschaftssteuersatz von 12,5 % profitieren in Gibraltar ansässige Unternehmen davon, dass es dort keine 

  • Gewerbesteuer, 

  • Mehrwertsteuer (VAT), 

  • Kapitalertragssteuer, 

  • Steuer auf Zinsen oder Gewinne aus Bankanlagen oder Anlagen bei Finanzinstituten, 

  • Erbschaftssteuer, 

  • Vermögenssteuer, 

  • Schenkungssteuer, 

  • Quellensteuer, 

  • Steuer auf Liquidationsausschüttungen, 

  • Steuer auf Dividenden, die von einem Unternehmen oder an eine nicht ansässige natürliche Person ausgeschüttet werden, gibt. 

Alles in allem sind dies sehr günstige Voraussetzungen, um ein Unternehmen in Gibraltar zu gründen. 

Für wen sich der Umzug nach Gibraltar lohnt (und für wen nicht) 

Wer als Privatperson nach Gibraltar umziehen möchte, sollte ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, damit es sich lohnt. Hat man das, dann lohnt es sich aber definitiv, wie wir oben bereits gezeigt haben. Das gilt für vermögende Rentner ebenso wie für hochqualifizierte Führungs- und Fachkräfte und sicherlich auch für diejenigen, die schlicht erhebliches Vermögen besitzen.  

Und dass sich ein Umzug für Unternehmen sehr lohnen kann, haben wir ebenfalls bereits gezeigt. Das Territorialprinzip Gibraltars sowie die günstigen steuerlichen Bedingungen bieten zahlreiche Möglichkeiten für Unternehmer und Unternehmen. 

Digitale Nomaden haben wir in Gibraltar nicht berücksichtigt. Es gibt weder spezielle Visa für diese Personengruppe noch besondere steuerliche Anreize. Zudem sind die Lebenshaltungskosten in Gibraltar vergleichsweise hoch. Das muss natürlich niemanden hindern, der es sich leisten kann, einige Zeit als digitaler Nomade in Gibraltar zu verbringen. Das Internet jedenfalls lässt hinsichtlich Verfügbarkeit und Geschwindigkeit nichts zu wünschen übrig. 

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Gibraltar 

Allgemeine Informationen 

Gibraltar ist ein britisches Überseeterritorium an der Südspitze der Iberischen Halbinsel mit etwa 34.000 Einwohnern (Stand Januar 2024) und einer Fläche von lediglich 6,5 km². Politisch betrachtet ist Gibraltar eine selbstverwaltete und sich selbst finanzierende parlamentarische Demokratie, an deren Spitze der Gouverneur seiner Majestät des Königs von England steht. Es ist allerdings zu erwähnen, dass Spanien weiterhin Anspruch auf Gibraltar erhebt, was immer wieder zu politischen Verstimmungen zwischen Großbritannien und Spanien führt. 

Gibraltar hat gemeinsam mit Großbritannien den BREXIT vollzogen - gegen den Willen der Gibraltarer, wie man anfügen muss, die sich im Referendum zu über 90% für einen Verbleib in der EU ausgesprochen hatten. Aktuell verhandeln Spanier und Briten weiter über den Nach-Brexit-Status von Gibraltar.  

Die offizielle Landeswährung ist das Gibraltarische Pfund (GIP), welches an das britische Pfund Sterling zum Nennwert gebunden und mit diesem austauschbar ist.  

Die wachsende Wirtschaft Gibraltars konzentriert sich vorwiegend auf Finanzdienstleistungen, E-Gaming, Schifffahrt und Tourismus. Auch die britische Militärgarnison und die Marinewerft sind weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft Gibraltars, und die Marineoperationen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) nutzen häufig die Hafenanlagen. Die Schätzung für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Gibraltars für 2023 liegt bei ca. GIP 2,74 Milliarden. Das entspricht einem BIP pro Kopf von rund GIP 80.500 und ist damit etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. 

Aufenthalt/Einwanderung 

Der gibraltarische Pass ist ein britischer Pass, der für Staatsbürger des britischen Überseegebiets (British Overseas Territories citizen), die in Gibraltar leben oder arbeiten, ausgestellt wird. Britische Pässe, die in Gibraltar ausgegeben werden, unterscheiden sich lediglich in einigen Formulierungen von den im Vereinigten Königreich ausgestellten Pässen. Ansonsten genießen sie denselben Status, wobei lediglich das Wort "Gibraltar" unter "Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland" hinzugefügt wird. 

Entsprechend dürfen nur Gibraltarer und britische Staatsbürger ohne Aufenthaltsgenehmigung in Gibraltar leben und arbeiten. Staatsangehörige aus anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie nachweisen, dass sie dem Staat nicht zur Last fallen werden. 

Bürger aus EU-Ländern können auf der Grundlage eines sechsmonatigen Aufenthaltsvisums, gefolgt von einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis, in Gibraltar leben und arbeiten. Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern fallen bei der Beantragung eines Aufenthaltsvisums für Gibraltar unter die Bestimmungen der Einwanderungskontrollverordnung. Diejenigen, die eine Aufenthaltserlaubnis für Gibraltar erhalten, müssen nicht im Land leben. Ausländische Staatsangehörige, die eine Arbeitserlaubnis für Gibraltar besitzen, erhalten ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für unterschiedliche Zeiträume, je nach der von ihnen ausgeübten Tätigkeit. 

Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für Gibraltar 

Das "Civil Status and Registration Office" in Gibraltar stellt zwei Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Bürger aus: 

  1. die Aufenthaltsgenehmigung für Selbstversorger, 

  2. die Aufenthaltsgenehmigung der Kategorie 2 für vermögende Privatpersonen (HNWI). 

Die Aufenthaltsgenehmigungen der Kategorie 2 sind für Personen bestimmt, die mindestens 120.000 GIP pro Jahr verdienen und ein Nettovermögen von 2 Millionen GIP haben. Ausländische Staatsbürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung der Kategorie 2 müssen in Gibraltar eine Steuer auf ihr weltweites Einkommen entrichten. Sie müssen außerdem eine Immobilie in Gibraltar mieten oder kaufen, die vom Gibraltar Finance Center geprüft wird. Ausländische Staatsbürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung der Kategorie 2 können in Gibraltar Unternehmen gründen. 

Ausländische Staatsbürger, die eine Aufenthaltserlaubnis zur Selbstversorgung in Gibraltar beantragen, dürfen weder arbeiten noch ein anderes Einkommen erzielen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, in Gibraltar eine Immobilie zu mieten oder zu kaufen. 

Um als EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung für Gibraltar zu erhalten, muss ein Antragsteller die folgenden Dokumente vorlegen: 

  • einen Reisepass oder Personalausweis für EU-Bürger 

  • einen Nachweis über die Unterkunft, 

  • ein Lichtbild, 

  • ggf. einen Einkommensnachweis, 

  • Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr, 

  • Angaben zu den Familienangehörigen, 

  • ein Antragsformular. 

Die Personenstandskarten (civilian registration cards) werden nach ordnungsgemäßer Vorlage der erforderlichen Unterlagen, einschließlich des ausgefüllten Antragsformulars, der Ausweisdokumente und des Nachweises von Adresse und Einkommen, ausgestellt. 

Das "Civil Status and Registration Office" erhebt eine Gebühr von 25 £ für gestohlene oder verlorene Karten und eine Gebühr von 10 £ für die Änderung von Angaben auf bestehenden Karten. Antragsteller, die 65 Jahre und älter sind, müssen keine Gebühren entrichten. 

Nicht-EU-Bürger erhalten zunächst eine zivile Registrierung für ein Jahr, gefolgt von einer Registrierungskarte für vier Jahre. Die Aufenthaltsgenehmigung für Gibraltar wird alle fünf Jahre erneuert. 

Einbürgerung als Bürger der britischen Überseegebiete 

Nach einem Daueraufenthalt von 5 Jahren in Gibraltar (3 Jahren, wenn der Antragsteller mit einem Bürger der britischen Überseegebiete verheiratet ist) kann die Einbürgerung in Gibraltar beantragt werden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 

  1. Vorlage eines Führungszeugnisses der Royal Gibraltar Police 

  2. Vorlage von Mietverträgen, Eigentumsurkunden oder Schreiben von Vermietern, vorzugsweise für den gesamten Zeitraum des fünfjährigen Aufenthalts 

  3. Vorlage von Schulzeugnissen (falls vorhanden), Steuer- und Krankenakten, die einen ununterbrochenen fünfjährigen Aufenthalt in Gibraltar belegen 

  4. Vorlage von Strom- und Wasserrechnungen von AquaGib für einen kontinuierlichen Zeitraum von fünf Jahren 

  5. Empfehlungsschreiben von zwei Gibraltarern, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und älter als 25 Jahre sind (diese dürfen keine Verwandten, Anwälte oder Vertreter des Antragstellers sein) 

Krankenversicherung / Gesundheitsversorgung 

Gibraltar bietet einen hochwertigen Standard in der Gesundheitsversorgung mit einem umfassenden Angebot an modernen öffentlichen und privaten medizinischen Einrichtungen. Als Bewohner hat man grundsätzlich zwei Optionen für die Gesundheitsversorgung: Man kann sich entweder beim öffentlichen Gesundheitsdienst (Gibraltar Health Authority, GHA) registrieren lassen oder eine private Krankenversicherung abschließen. 

Die GHA gewährt kostengünstigen oder kostenlosen Zugang zu Allgemeinmedizinern, Fachärzten und Notfallversorgung. Der Zugang zu diesem Service hängt jedoch vom offiziellen Status im Land, der Beschäftigungssituation und den Sozialversicherungsbeiträgen ab. 

Insgesamt wird der Standard der Gesundheitsversorgung in Gibraltar als ausgezeichnet angesehen. Sowohl öffentliche als auch private Krankenhäuser sind gut ausgestattet, und die meisten Krankheiten können ohne die Notwendigkeit externer Hilfe behandelt werden. Als britisches Überseegebiet bietet die Gesundheitsbehörde von Gibraltar (GHA) ein Gesundheitsversorgungsmodell an, das dem des britischen National Health Service (NHS) ähnelt. Das bedeutet, dass bei Bedarf oft Überweisungen an den NHS und aufgrund der geografischen Nähe auch an spanische Krankenhäuser erfolgen. Alle erforderlichen medizinischen Behandlungen werden über das Group Practice Medical Scheme organisiert. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, das Gesundheitssystem von Gibraltar, die Gibraltar Health Authority (GHA), zu nutzen: 

1) Anmeldung bei der GHA: 

Bürger des Vereinigten Königreichs haben Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung, wenn sie einen gültigen britischen Reisepass vorlegen. Einwanderer aus anderen Ländern sollten ihre Anspruchsberechtigung bei der GHA überprüfen. 

Für die Anmeldung bei seinem örtlichen Primary Care Centre benötigt man folgende Unterlagen: 

  • Einen gültigen Lichtbildausweis 

  • Ein Passfoto 

  • Einen Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (dies kann durch Vorlage der Steuernummer oder eines Schreibens der Beitragsabteilung bestätigt werden) 

2) Verwendung einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC oder GHIC): 

EU-Bürger mit einer EHIC oder GHIC können sich kostenlos bei der GHA versichern lassen. Für Staatsangehörige anderer Länder kann der Zugang zu öffentlichen Diensten jedoch schwieriger sein. Aus diesem Grund bevorzugen Expats in der Regel den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, da diese sofortigen Versicherungsschutz bietet, ohne zusätzliche Verzögerungen und Bürokratie. 

Die EHIC oder GHIC berechtigt zu staatlicher medizinischer Behandlung während des Aufenthalts unter denselben Bedingungen wie für spanische Staatsangehörige. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die EHIC oder GHIC keine Alternative zu einer privaten Krankenversicherung darstellt. Sie bieten keinen Versicherungsschutz für medizinische Rücktransporte, laufende medizinische Behandlungen oder nicht dringende Behandlungen. Vor Reiseantritt sollte man sich daher über seine Versicherungsmöglichkeiten informieren. 

Sprache 

Einzige Amtssprache Gibraltars ist Englisch. Die meisten Einwohner sprechen daneben auch Spanisch. Obgleich nur Englisch offiziellen Charakter besitzt, sind viele Verkehrs-, Straßen- und Hinweisschilder zusätzlich in spanischer Sprache beschriftet.https://de.wikipedia.org/wiki/Gibraltar Darüber hinaus sprechen viele Einwohner als Umgangssprache Llanito, einen Dialekt, der größtenteils auf andalusischem Spanisch basiert, jedoch auch einige Elemente des Englischen und verschiedener südeuropäischer Sprachen enthält. 

Steuersätze in Gibraltar im Überblick 

Einkommensteuer 

Natürliche Personen können wählen, ob sie nach dem Freibetragsverfahren oder dem Bruttoeinkommensverfahren besteuert werden möchten. Die Veranlagung erfolgt gemäß dem Verfahren mit der geringeren Steuerlast. 

Vorabinformation: 

Die Steuersätze für alle Gruppen sowohl beim Freibetragsverfahren als auch beim Bruttoeinkommensverfahren werden um 1 % gesenkt, wenn das zu versteuernde Jahresbruttoeinkommen GIP 100.000 nicht übersteigt. Für Personen mit einem zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen von mehr als GIP 100.000 bleiben die Steuersätze unverändert. 

Derzeit wird das Einkommensteuersystem für natürliche Personen in Gibraltar überprüft, um die derzeitigen Vorschriften nach Möglichkeit zu vereinfachen. 

Beim Freibetragsverfahren wird das Einkommen unter Berücksichtigung der Freibeträge besteuert. Für das Steuerjahr 2023/24 gelten die folgenden Steuersätze: 

Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz in % (steuerpflichtiges Bruttoeinkommen von GIP 100.000 oder weniger) Steuersatz in % (steuerpflichtiges Bruttoeinkommen von über 100.000 GIP)
Die ersten GIP 4.000 15 16
Die nächsten GIP 12.000 18 19
Steuersaldo 40 41

Formularbeginn 

Personen, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen GIP 11.450 nicht übersteigt, sind von der Steuer befreit. Für Personen, deren zu versteuerndes Einkommen zwischen GIP 11.451 und GIP 19.500 liegt, ist ein progressiver Steuersatz vorgesehen. 

Beim Bruttoeinkommensverfahren gelten für das Steuerjahr 2023/24 die folgenden Einkommensstufen und Steuersätze 

für Einkommen bis zu GIP 25.000: 

Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz in %
Die ersten GIP 10.000 7
Die nächsten GIP 7.000 21
Steuersaldo 29

für Einkommen über GIP 25.000

Zu versteuerndes Einkommen Steuersatz in % (steuerpflichtiges Bruttoeinkommen von GIP 100.000 oder weniger) Steuersatz in % (steuerpflichtiges Bruttoeinkommen von über GIP 100.000)
Die ersten GIP 17.000 17 18
Die nächsten GIP 8.000 20 21
Die nächsten GIP 15.000 26 27
Die nächsten GIP 60.000 / 65.000 29 30
Verbleibendes steuerpfl. Einkommen n.a. 27

Auch Personen, die dem auf dem Bruttoeinkommen basierenden Verfahren unterliegen, können gewisse Abzüge von ihrem steuerpflichtigen Einkommen gelten machen. 

Körperschaftssteuer 

12,5 %. 

Versorger, Energieversorger und Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zahlen einen erhöhten Satz von 20 %. Telekommunikationsunternehmen unterliegen einem Steuersatz von 12,5 % für Erträge und Gewinne aus nicht telekommunikationsbezogenen Geschäften und Aktivitäten.  

Gewerbesteuer 

Keine. 

Kapitalertragsteuer 

Keine. 

Steuern auf Zinsen 

Keine. 

Dividendensteuer (für Körperschaften) 

Normalerweise keine. Dividenden sind nur steuerpflichtig, wenn die zugrundeliegenden Einkünfte des Unternehmens Einkünfte umfassen, die in Gibraltar steuerpflichtig sind. 

Quellensteuer auf Einnahmen aus Zinsen und Lizenzgebühren 

Keine. 

Grundsteuer 

Keine. 

Grunderwerbsteuer (Stempelsteuer) 

In Gibraltar wird eine Stempelsteuer bei Immobilientransfers erhoben. Für Eigentumsübertragungen bis zu einem Wert von GIP 200.000 entfällt die Steuer. 

Für Immobilien mit einem Wert zwischen GIP 200.000 und GIP 250.000 beträgt die Steuer 2 %. Bei einem Wert bis zu GIP 350.000 werden auf die verbleibenden GIP 100.000 5,5 % Steuern erhoben. 

Für Immobilien mit einem Wert über GIP 350.000 wird die Stempelsteuer anders berechnet: Die ersten GIP 350.000 unterliegen dann einer Steuer von 3 %, während der darüber liegende Betrag mit 3,5 % besteuert wird. 

Die Stempelsteuer gilt auch für die Beleihung von gibraltarischen Immobilien. Bei Hypotheken bis zu GIP 200.000 beträgt die Steuer 0,13 %, darüber hinaus 0,2 %. 

Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer 

Keine. / Keine. 

Vermögensteuer 

Keine. 

Mehrwertsteuer (MwSt.) 

Keine. 

Rente, Pension & Ruhegehälter aus Deutschland: In Deutschland oder Gibraltar zu versteuern? 

Wer von Deutschland nach Gibraltar umzieht, um den Ruhestand im Ausland genießen zu können, der wird sich fragen, wo Rente, Pension und Ruhegehälter zu versteuern sind. Im Grundsatz gilt: Für alle aus einer deutschen Quelle stammenden Altersbezüge hat Deutschland ein Besteuerungsrecht. Nicht Rentner mit Zweitwohnsitz Gibraltar, sondern Rentner mit Hauptwohnsitz in Gibraltar: Selbst, wenn man als Rentner und Pensionär in Gibraltar lebt, ist man möglicherweise in Deutschland weiterhin beschränkt steuerpflichtig.  

Unterschieden werden muss generell zwischen gesetzlichen Renten, privater bzw. betrieblicher Altersvorsorge, Bezüge an ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sowie weitere Zahlungen, z.B. Einmalzahlungen (“Abfindungen”) oder auch Pensionszusagen der eigenen GmbH. 

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Gibraltar 

Egal, ob es um Erlöse aus dem private von Kryptowährungen und Crypto-Assets geht, oder um Gewinne aus Mining, Staken und gewerblichem Crypto-Trading: Auf unserer Website KryptoSteuern.info erfahren Sie, wie daraus resultierende Gewinne in Gibraltar zu versteuern sind und ob sich als Krypto-Investor der Umzug nach Gibraltar lohnt. Zusätzlich stellen wir über 60 andere steuergünstige oder steuerlich nachteilige Länder für Krypto Investoren vor. 

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden 

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben

Ihr Umzug nach Gibraltar muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen. 

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte. 

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, ggf. mit der ganzen Familie, kommt für Sie in Frage. 

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens, wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen, wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment"). 

Was Gibraltar als Wohnsitzland attraktiv macht 

Gibraltar präsentiert sich als einzigartiges Ziel, das eine reizvolle Kombination aus mediterranem Lebensstil, günstigen Steuern und exzellentem Zugang zu Europa und Afrika bietet. Als britisches Überseegebiet mit einer Fläche von lediglich 6,7 Quadratkilometern zählt es zu den kleinsten Ländern der Welt. Die berühmteste Touristenattraktion ist der imposante Felsen von Gibraltar, der sich 426 Meter über dem Meeresspiegel erhebt und ein Netz von Tunneln und Höhlen beherbergt, darunter die faszinierende St. Michael's Cave und die berühmten Berberaffen. 

Hier sind fünf überzeugende Gründe, warum ein Umzug und Leben in diesem kleinen, doch kraftvollen britischen Überseegebiet in Betracht gezogen werden sollten: 

  • DAS MEDITERRANE KLIMA 

Gibraltar verwöhnt Bewohner mit einem warmen und sonnigen Mittelmeerklima, das milde Winter und heiße Sommer bietet. Die Durchschnittstemperaturen im Juli und August liegen um die 30 °C, was das ganze Jahr über Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Schwimmen und Wassersport ermöglicht. Mit über 300 Sonnentagen jährlich mangelt es nie an Gelegenheiten, die Natur zu genießen. 

  • DIE STEUERVORTEILE 

Gibraltar ist bekannt für seine niedrigen Steuern, da es keine Mehrwertsteuer, keine Umsatzsteuer und keine Erbschaftssteuer erhebt. Dies macht es zu einem Anziehungspunkt für Unternehmer, Unternehmen und Rentner, die von einem vorteilhaften Steuerklima profitieren möchten. Mit einem stabilen und transparenten Steuersystem hat sich Gibraltar zu einem führenden Zentrum für Finanz- und Unternehmensdienstleistungen in der Region entwickelt. Darüber hinaus genießt Gibraltar den Status eines Zollfreigebiets, was zu generell günstigeren Preisen für Waren und Dienstleistungen im Vergleich zu Spanien führt. 

  • EINE MULTIKULTURELLE GEMEINSCHAFT 

Gibraltar ist eine multikulturelle Gemeinschaft, in der britische, spanische, portugiesische und marokkanische Einflüsse aufeinandertreffen. Dies schafft eine einzigartige und vielfältige Atmosphäre, die Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen willkommen heißt und einbindet. Mit Englisch als Amtssprache und Spanisch als zweiter Sprache fällt es leicht, sich in diesem pulsierenden und kosmopolitischen Umfeld wohlzufühlen. 

  • ZUGANG ZU EUROPA UND AFRIKA 

Dank seiner strategischen Lage am Eingang zum Mittelmeer bietet Gibraltar einen einfachen Zugang zu Europa und Afrika. Als Tor zur Region dient es als idealer Ausgangspunkt, um nahegelegene Ziele wie Andalusien, Marokko und andere europäische Länder zu erkunden. Tägliche Flüge zu den wichtigsten europäischen Städten sowie Fährverbindungen nach Marokko ermöglichen es, verschiedene Kulturen und Lebensstile kennenzulernen. 

  • EINE HOHE LEBENSQUALITÄT 

Gibraltar bietet eine hohe Lebensqualität mit exzellenter Gesundheitsversorgung, Bildungseinrichtungen und Infrastruktur. Als sicheres Reiseziel mit niedriger Kriminalitätsrate eignet es sich hervorragend, um eine Familie zu gründen oder den Ruhestand zu genießen. Mit einem breiten Spektrum an Freizeit- und Kulturangeboten wie Museen, Kunstgalerien und Theatern wird in Gibraltar stets für Abwechslung und Unterhaltung gesorgt. 

Alles in allem ist Gibraltar ein einzigartiges Reiseziel, das eine faszinierende Mischung aus mediterranem Lebensstil, niedrigen Steuern und Zugang zu Europa und Afrika bietet. Ob als Geschäftsinhaber, Unternehmer, Rentner oder jemand, der einfach eine Veränderung sucht, Gibraltar hat für jeden etwas zu bieten. 

Lebenshaltungskosten in Gibraltar 

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt. 

Index

Lebenshaltungskosten-Index (ohne Miete): 59,77
Miet-Index: 48,10
Lebensmittel-Index: 55,10
Gaststätten-Index: 62,37
Index Lebenshaltungskosten + Miete: 54,15
Örtliche Kaufkraft: 85,42

Stand: 28.01.2024 

Hier der Link zur Numbeo-Seite für Gibraltar. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. Grundsätzlich kann man sagen, dass nicht nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten, sondern auch die Miet- und Immobilienpreise in Gibraltar vergleichsweise hoch sind. Je nach Lage, Zustand sowie der Unterscheidung Neu- oder Altbau bewegen sich die Miet- und Kaufpreise aber auch hier in einer großen Spanne. 

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges 

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert. 

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten. 

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen. 

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein Nicht-EU-Land nicht gestundet – haben Sie ein Unternehmen in Deutschland, so wird sofort der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt, den Sie dann versteuern müssen. 

Korrekte Vorbereitung 

Um Ihren Umzug nach Gibraltar korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte. 

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Gibraltar? 

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches für Unternehmen und natürliche Personen vom 1. Juli oder vom Beginn der Einnahmen (falls später) bis zum 30. Juni des Veranlagungsjahres gilt, zeitpunktunabhängig. 

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Gibraltar und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses? 

Seit dem Brexit ist für die Einreise nach Gibraltar ein Reisepass erforderlich, und ein Personalausweis ist nicht mehr ausreichend. Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum für Gibraltar. Wer sich länger als drei Monate in Gibraltar aufhalten möchte oder einen dauerhaften Umzug plant, muss, sich, da Gibraltar ein britisches Überseeterritorium ist, um ein Visum für Großbritannien bemühen und die dortigen Regeln beachten. Siehe hierzu die hilfreiche Website der Deutschen Botschaft in Großbritannien, die offizielle Seite der Britischen Regierung und vor allem unsere Seite von Wohnsitz Ausland zu Großbritannien. Allerdings bietet Gibraltar daneben auch noch spezielle Aufenthaltsregelungen, die wir weiter oben schon beschrieben haben. 

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen? 

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wenn Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen. 

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen? 

Sie müssen nicht zwingend ein neues Unternehmen gründen. Um von den attraktiven Steuervergünstigen in Gibraltar zu profitieren, kann es aber oft sinnvoll sein. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause? 

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Gibraltar zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eigene Immobilien verkaufen müssen – Sie können diese ggf. ja vermieten. Aber abmelden müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall. 

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS 

Wenn Sie in Gibraltar leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen. 

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Gibraltar bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den gibraltarischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen. 

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge in Gibraltar ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen. 

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Gibraltar 

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA, auf die Bahamas und in viele andere interessante Länder zu begleiten. Und natürlich gilt dies auch für Gibraltar. 

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut: 

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen; 

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort; 

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können 

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums; 

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen; 

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft, 

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts. 

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise. 

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Zoom, Skype oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Gibraltar her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind. 

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland.

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination.

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren.

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können.

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung ins Ausland beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung ins Ausland und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Spanien, UK, Irland oder Malta (oder in anderes hier empfohlenes Land) im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug ins Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung ins Ausland sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft im Ausland.

Die Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.