Steuergünstige Wohnsitzländer

Den Wohnsitz nach Monaco verlegen & steuerfrei leben

Ein Leben wie im James Bond Film und das bei sagenhaften 0% Steuern. Monaco ist und bleibt eine attraktive Option für ein steuerfreies Leben im Herzen Europas. Allerdings müssen Sie 500.000 Euro bei einer Bank in Monaco deponieren und bereit sein 10.000 Euro Miete zu zahlen.

Perspektive Ausland Podcast: Monaco - Auswanderer in bester Gesellschaft

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland dem Umzug nach Monaco Zu Gast ist Monaco Experte RA Dr. Andreas Bosse. Hören Sie jetzt rein.

Monaco als Steuerparadies

Vorab: Monaco ist kein Mitgliedsstaat der EU. Viele Menschen wissen das nicht. Monaco ist ein souveränes Land und die kleinste Nation, mit Ausnahme der Vatikanstadt. Auf der Straße wird Monegassisch gesprochen, ein romanischer Dialekt, der mit dem ligurischen Dialekt der italienischen Sprache verwandt ist. Die alleinige Amtssprache ist aber Französisch, weshalb Monaco von vielen oft als Teil Frankreichs gesehen wird. Zudem wird noch Italienisch und Englisch gesprochen. Im Mittelmeerraum nicht weit von der italienischen Grenze gelegen, ist es nur wenige Stunden von einigen der wichtigsten Metropolen Europas entfernt. Monaco ist landschaftlich wunderschön gelegen und bietet eine hohe Lebensqualität. Dabei verfügt das Land über herausragende kulturelle, wissenschaftliche und medizinische Einrichtungen.

Und es gibt noch ein weiteres Plus, um an diesem sonnigen Ort zu leben: Seine sehr vorteilhaften Steuergesetze. Viele Menschen nennen das Fürstentum ihr Zuhause, weil es ein bekanntes Steuerparadies ist. Die Steuergesetze und -richtlinien Monacos, das gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen, sind im Vergleich zu vielen anderen Nationen relativ lax. 

Wegen dieser günstigen Regelungen hinsichtlich persönlicher Steuern und Körperschaftsteuer gilt Monaco schon lange als Steuerparadies. Einkommen von Einzelpersonen werden in dem Land nicht besteuert und Unternehmen die mindestens 75% ihrer Gewinne innerhalb des Landes erzielen, sind ebenfalls steuerbefreit. Sollten Sie aus diesen Gründen daran denken, nach Monaco umzuziehen, müssen Sie einen Wohnsitz nachweisen und zeigen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Und wie bei jeder größeren Lebensveränderung gilt: Stellen Sie sicher, dass Sie sich umfassend informiert haben, bevor Sie den Sprung wagen.

 

Monaco auf der Karte

Das sagen andere über Monaco

So funktioniert das attraktive Steuersystem in Monaco

Das Steuersystem von Monaco ist dafür bekannt, dass Einzelpersonen von der Einkommensteuer befreit sind. Allerdings gibt es noch einiges mehr, was zu beachten ist, wenn man darüber nachdenkt, in Monaco in Immobilien zu investieren, im Fürstentum zu leben oder ein Unternehmen dort zu gründen.

Individuelle Steuern

Bereits im Jahr 1869 schaffte Fürst Karl III. von Monaco die Einkommensteuer ab. Interessant ist der Grund: Es waren die hohen Gewinne des Spielcasinos von Monte Carlo.

Außerdem zahlen Menschen, die in Monaco leben, keine Vermögensteuer, keine jährliche Grundsteuer auf Immobilien in Monaco und auch keine Gemeindesteuern.

Erbschafts- und Grunderwerbsteuer werden nur auf Vermögenswerte in – oder mit Sitz in – Monaco erhoben. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort der verstorbenen Person oder des Zuwendenden. Solche Vermögen werden nach einer gleitenden Tabelle mit 0% bis 16% besteuert, basierend auf der Beziehung zwischen der verstorbenen Person und dem Begünstigten. 

Besteuerung von Unternehmen

Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform, die mehr als ein Viertel ihres Umsatzes außerhalb Monacos erwirtschaften, unterliegen seit dem 01. Januar 2022 einer Körperschaftsteuer von 25 %. Die Steuerpflicht hängt dabei von der Art der Geschäftstätigkeit und dem Ort ab, an dem Transaktionen stattfinden.

Veräußerungsgewinne aus Vermögenswerten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit verkauft werden, sind, wenn sie in das Unternehmen reinvestiert werden, unter bestimmten Bedingungen befreit.

Betriebsausgaben können vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden. Für Unternehmen, deren Umsatz weniger als € 7 Mio. beträgt (für Dienstleistungen: € 3,5 Mio.) legt eine Tabelle fest, wie viel vergütungsbezogene Ausgaben abgezogen werden können. Für alle anderen Unternehmen bestimmen anerkannte internationale Praktiken die Höhe der Vergütung, die sie vom Gewinn vor Steuern abziehen können.

Einkünfte aus Patenten und Urheberrechten werden nur dann besteuert, wenn sie von Unternehmen bezogen werden.

Start-ups

Für neu gegründete Unternehmen gilt: Sie sind für zwei Jahre von der Körperschaftsteuer befreit. Im dritten Jahr werden 25% ihres Gewinns besteuert, im vierten Jahr 50% und im fünften Jahr 75%. Im sechsten Betriebsjahr wird auf 100% der Gewinne Körperschaftsteuer erhoben.

Das Steuersystem von Monaco bietet Start-ups auch den Anreiz einer Steuergutschrift für Forschung & Entwicklung. Büroflächen jedoch unterliegen der Körperschaftsteuer, für Start-ups allerdings in der Regel zu einem ermäßigten Satz.

Oben genannte Informationen zur Unternehmensbesteuerung sind auch direkt auf der Website der fürstlichen Regierung Monacos nachzulesen.

Für wen sich der Umzug nach Monaco lohnt (und für wen nicht)

Nach Monaco auswandern: Auf den ersten Blick wirkt es oft märchenhaft, wenn Leute über Monaco sprechen. Das blaue Mittelmeer, mildes Klima, französischer Chic, alter Adel, die Sicherheit, die Superreichen und keine Steuern. Aber ist das wirklich so? Ja, es ist ein Paradies, weil...  nun ja, genau deshalb! Aber... das Leben in Monaco hat, und das gehört zur Aufrichtigkeit, auch weniger glamouröse Facetten. 

Wo man hinsieht, stehen Wohnblöcke. Gewissermaßen ein Dschungel aus Beton - ohne Grünflächen. Zudem sind viele Gebäude alt und schon etwas heruntergekommen. Zahlreiche Wohnungen sind klein und wurden in den 1970er und 1980er Jahren gebaut. Da nur ein Drittel der ca. 30.000 Einwohner auch tatsächlich hier leben, fühlt es sich oft an wie Sonntag morgens. Dazu kommt, dass Monaco bekanntermaßen sehr teuer ist. Die durchschnittlichen Mieten für eine 3-Zimmer-Wohnung liegen bei über € 20.000 pro Monat. Und wer eine Immobilie kaufen will, sollte mit zwischen 2 und 12 Millionen rechnen – nach oben offen.

Für wen also lohnt es sich wirklich, nach Monaco zu ziehen?

Sicher für sehr wohlhabende Menschen jeden Alters, da es dort keine Einkommensteuer, keine Vermögensteuer und, in direkter Linie, auch keine Erbschaftsteuer gibt. 

Für Unternehmer sieht die Sache dann interessant aus, wenn sie mehr als 75% ihres Umsatzes in Monaco erwirtschaften. Ist es weniger, fällt eine Körperschaftsteuer von aktuell 25% an. Unter gewissen Umständen könnte für Unternehmer die Gründung einer UK Limited in Frage kommen. Hier beraten wir Sie gerne.

Besonderheiten beim Wohnortwechsel nach Monaco

Bürger aus Deutschland, der Schweiz und Österreich (und anderer EU-Länder), die nicht nach Monaco auswandern, sondern reisen wollen: Sie dürfen sich hier mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis bis zu drei Monate visumsfrei aufhalten. 

Auswandern nach Monaco: Will man länger als drei Monate bleiben oder in Monaco einen Wohnsitz etablieren, muss beim zuständigen Amt die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung („Carte de séjour“) beantragt werden. Für EU-Staatsbürger ist kein Visum erforderlich. Folgende Nachweise müssen Sie aber auf jeden Fall vorlegen:

  • Unterkunft

wohnen in Monaco durch Eigentumsnachweis, durch einen Mietvertrag oder als Geschäftsführer eines Unternehmens, der ein Haus oder eine Wohnung besitzt

  • Ausreichende finanzielle Mittel

Gehalt; ausreichende Ersparnisse (der Betrag, der als ausreichend gilt, hängt von der Bank in Monaco ab, bei der die Referenz abgegeben wird); Lebensgemeinschaft, in der Sie finanziell mit abgesichert sind

  • Polizeiliches Führungszeugnis

Aus den letzten beiden Ländern, in denen Sie in den letzten 5 Jahren vor der Ankunft in Monaco gelebt haben.

  • Geburtsurkunde

  • Ausweisdokument

Will man ein dauerhaftes Wohnrecht in Monaco erhalten, muss man mindestens € 400.000 bei einer monegassischen Bank hinterlegen und außerdem eine Immobilie erwerben, die einen Mindestwert von € 700.000 Euro hat.

Für Durchschnittseuropäer wird ein dauerhaftes Leben in Monaco daher wohl immer ein Traum bleiben. Der Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ist selbst mit einem festen Arbeitsvertrag sehr schwierig. Man braucht dafür unter anderem einen Mietvertrag oder ein Beherbergungszertifikat des örtlichen Einwohnermeldeamtes. Mit einem durchschnittlichen Gehalt kann man in Monaco jedoch keine Immobilie erwerben. Selbst für die Anmietung eines Zimmers (ab €3.000) oder einer kleinen Wohnung (ab ca. 5.000) und Monatsmieten für eine 3-Zimmer-Wohnung von durchschnittlich € 25.000 wird das erzielte Einkommen kaum reichen. Es besteht zwar noch alternativ die Möglichkeit, zumindest theoretisch, dauerhaft in einem monegassischen Hotel unterzukommen, aber auch diese Mietpreise sind für den Otto-Normal-Verbraucher unbezahlbar.

Wer in Monaco arbeiten will, für den gibt es natürlich Möglichkeiten (z.B. in Hotels, Restaurants oder Casinos). Sehr gute Französisch- sowie Englisch-Kenntnisse sind hier eine absolute Vorraussetzung. . Jede weitere Fremdsprache ist von Vorteil. Die soeben genannten Mietpreise, werden Sie außerdem dazu bringen eine Wohnung in Frankreich zu suchen. Derzeit kommen täglich etwa 30.000 Arbeitnehmer als Grenzpendler nach Monaco. Dürfen Franzosen in Monaco leben? Theoretisch ja, aber wie gesagt die Mietpreise machen es schwer und man braucht auch als Franzose ein Visum in Monaco.

Sobald Sie einen Arbeitsvertrag haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsbehörde melden. Da die polizeilichen Kontrollen in Monaco streng sind, sollten Sie Ihre Arbeitsgenehmigung immer bei sich führen.

Covid-19-Regelungen

Hier sollte man die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts beachten, die sich ständig ändern können. Aktuell gilt demnach:

(…) Die monegassische Regierung unterscheidet zwischen Reisenden aus „grün“, „orange“ und „rot“ eingestuften Ländern. Als „grün“ eingestufte Länder gelten u.a. Deutschland und alle EU-Staaten. 

Einreisende ab 16 Jahren aus diesen Ländern müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 11 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion zu erbringen.

Ausgenommen sind Reisende aus den französischen Départements Alpes Maritimes und Var sowie der italienischen Provinz Imperia, Berufspendler und Grenzgänger (Schüler und Studierende), beruflich Reisende, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen, und Reisende, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind.

Die Einreise aus Ländern, die von der monegassischen Regierung als „orange“ oder „rot“ eingestuft sind, unterliegen weitergehenden Beschränkungen.

Ohne ein entsprechendes Testergebnis bzw. einen Impfnachweis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden.

Bei Hotelaufenthalten sind die oben aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ohne ausreichende Nachweise wird der Zugang zum Hotel verweigert. Im Falle eines positiven Testergebnisses oder einer Erkrankung ist die Selbstisolierung im Hotelzimmer vorzunehmen. Das Hotel wird den örtlichen Arzt informieren.

Die monegassischen Behörden stellen den digitalen Impfpass (Monaco Safe Pass = pass sanitaire) für in Monaco negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das Digitale COVID-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der monegassischen Regierung veröffentlicht.

Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.

Steuersätze in Monaco im Überblick

Einkommensteuer:

Keine.

Körperschaftsteuer: 

Siehe Punkt „So funktioniert das attraktive Steuersystem in Monaco“ oder Website der fürstlichen Regierung von Monaco.

Kapitalertragsteuer:

Keine, mit einer Ausnahme: Einnahmen aus Vermietungen werden mit 1% der Jahresmiete zuzüglich sonstiger anfallender Kosten besteuert.

Grundsteuer:

Keine.

Grunderwerbsteuer:

Keine.

Erbschaftsteuer:

Gestaffelte Sätze zwischen 0% in direkter Linie und maximal 16%, wenn keinerlei Verwandtschaft vorliegt.

Vermögensteuer:

Keine.

Mehrwertsteuer (MwSt.): 

Der normale Satz beträgt 19,6%, der ermäßigte Satz auf Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Hotelbeherbergungen und öffentliche Verkehrsmittel beträgt 5,5%.

Besteuerung aus Gewinnen mit Kryptowährungen und Crypto-Assets in Monaco

Egal, ob es um Erlöse aus dem private von Kryptowährungen und Crypto-Assets geht, oder um Gewinne aus Mining, Staken und gewerblichem Crypto-Trading: Auf unserer Website KryptoSteuern.info erfahren Sie, wie daraus resultierende Gewinne in Monaco zu versteuern sind und ob sich als Krypto-Investor der Umzug nach Monaco lohnt. Zusätzlich stellen wir über 60 andere steuergünstige oder steuerlich nachteilige Länder für Krypto Investoren vor.

Die Boris-Becker-Falle eines Scheinumzuges vermeiden

Die Definition des Lebensmittelpunktes und seine Verlagerung sind auf dieser Seite ausführlich beschrieben.

Ihr Umzug nach Monaco muss auf jeden Fall ein echter Umzug sein. Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz komplett verlegen und ausreichend Präsenz vor Ort zeigen.

Wenn Sie sich auch weiterhin laufend in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufhalten, wird der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlegt und es geht Ihnen wie Boris Becker vor 25 Jahren, der viel mehr Zeit in Deutschland als in Monte Carlo verbrachte.

Nur ein richtiger Umzug ins Ausland, ggf. mit der ganzen Familie, kommt für Sie in Frage.

Beachten Sie unbedingt auch, dass Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und ins Ausland umgezogen sind, ca. 3 bis 12 Monate nach dem Abmelden des Wohnsitzes in Deutschland regelmäßig einen Fragebogen des Finanzamts zum Wegzug ins Ausland zugeschickt bekommen. Dieser umfasst 16 detaillierte Fragen, in denen Sie aufgefordert werden, die Umstände Ihres Wegzug aus Deutschland und den neuen Wohnsitz im Ausland umfangreich nachzuweisen. Sicher, Sie können das Schreiben einfach ignorieren. Allerdings raten wir davon ab. Denn: Bei Steuerschulden droht Passentzug - wenigstens wenn Sie nicht mit den Behörden kommunizieren. Und der deutsche Staat kann Ihren deutschen Pass auch dann einziehen , wenn bei Ihnen nur Steuerschulden konstruiert werden. Da hilft dann nur noch, eine zweite Staatsbürgerschaft kaufen zu können (z.B. "Citizenship by Investment").

Was Monaco als Wohnsitzland attraktiv macht

Das kleine Fürstentum an der Côte d’Azur liegt in einer günstigen Klimazone. Man hat fast schon eine Garantie auf gutes Wetter. Insbesondere für sehr wohlhabende Menschen ist Monaco einer der attraktivsten Wohnorte dieser Welt und hat für sie entsprechend einige Vorteile zu bieten. 

Da viele erfolgreiche Unternehmer und Stars ihren Wohnsitz hierher verlegt haben, stieg die Nachfrage nach Luxuswohnungen. Dadurch sind in Monaco im oberen Preissegment Immobilien verfügbar.

Wer hier wohnt, profitiert von dem äußerst vorteilhaften Steuerrecht und kann seine Steuerlast extrem minimieren. Das macht einen Umzug für diejenigen interessant, die sich aufgebaut haben und sicherstellen möchten, dass ihr Vermögen nicht dem Fiskus in ihren Heimatstaaten zum Opfer fällt.

Zudem ist Monaco ist das Land mit der niedrigsten Kriminalitätsrate weltweit. Unter anderem eine umfangreiche Videoüberwachung sowie eine auch sichtbar hohe Polizeipräsenz machen es möglich. So kann man sich als Einwohner Monacos also sehr sicher fühlen.

Das monegassische Bildungssystem ist ausgezeichnet. Wer Kinder hat, kann diese in hervorragende und entsprechend ausgestattete Schulen schicken, von denen viele mehrsprachig sind. Somit müssen sich neu zugezogene Eltern keine Sorgen darüber machen, dass ihre Kinder Schwierigkeiten bekommen, wenn ihnen anfangs noch die französischen Sprachkenntnisse fehlen.  Die Abschlüsse werden überall in der EU ohne Probleme anerkannt und man kann mit ihnen überall studieren. 

Lebenshaltungskosten in Monaco

Die Website Numbeo listet die internationalen Lebenshaltungskosten verschiedener Länder und Großstädte auf. Der Indexwert 100 entspricht den Lebenshaltungskosten von New York City. Indexwerte unter 100 deuten darauf hin, dass ein Segment der Lebenshaltungskosten (z.B. Lebensmittel) in besagtem Land unter dem Wert von New York City liegt.

Hier der Link zur Numbeo-Seite für Monaco. Auf der Übersichtsseite können Sie sich neben Mietpreisen oder Restaurantpreisen auch über die Kosten vieler Bedarfsprodukte des täglichen Lebens informieren. 

Wie bereits erwähnt, ist Monaco extrem teuer. Das gilt im Grunde für alle Lebensbereiche. Begonnen bei den Mieten, über Lebensmittel oder Restaurantbesuche bis hin zu Kaufpreisen für Immobilien. Im Grunde ist es bei dem Microstaat auch unerheblich, ob Sie etwas im Zentrum oder am Stadtrand kaufen oder mieten wollen. Bei den aufgerufenen Preisen hat man entweder das Geld oder nicht. Wer es hat, für den ist es dann auch relativ unerheblich, was etwas kostet.

Steuerliche Gesichtspunkte eines Wegzuges

Die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland haben wir auf dieser Seite im Detail erläutert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass der Wegzug aus Deutschland Sie nicht von der Steuerzahlung entbindet, wenn Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen. Eine gleiche Regelung ist für Österreich zu beachten.

Ob Sie als deutscher Steuerzahler weiterhin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland bleiben oder nicht, muss in jedem Einzelfall von Ihrem Steuerberater geprüft werden. Ein Beratungsgespräch ist in diesem Fall unvermeidlich und sollte rechtzeitig vor Wegzug erfolgen.

Die Wegzugsbesteuerung wird beim Umzug in ein Nicht-EU-Land nicht gestundet – haben Sie ein Unternehmen in Deutschland, so wird sofort der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt, den Sie dann versteuern müssen.

Ggf. kann es daher Sinn machen, zunächst in ein EU-Land umzuziehen und von dort weiter nach Monaco zu ziehen.

Korrekte Vorbereitung

Monaco Einwanderung: Um seinen Umzug nach Monaco korrekt vorzubereiten, sollten im Vorfeld einige Fragen geklärt werden, auf die wir im folgenden Abschnitt kurz eingehen möchten. Es gibt einige Aspekte bezüglicher Ihrer Steuer- und Vermögensplanung, über die vor diesem wichtigen Schritt Klarheit herrschen sollte.

Was ist der beste Zeitpunkt für einen Umzug nach Monaco?

Einen perfekten Zeitpunkt für einen Umzug gibt es nicht. Aus steuerlicher Sicht ist der Umzug innerhalb eines laufenden Steuerjahres, welches vom 1. Januar bis 31. Dezember gilt, zeitpunktunabhängig.

Brauche ich oder ein anderes Familienmitglied ein Visum für Monaco und auf welcher Grundlage beantrage ich dieses?

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Monaco kein Visum.

Was passiert mit meinem bestehenden Unternehmen?

Haben Sie ein bestehendes Unternehmen, hat der Wegzug ins Ausland Konsequenzen. Eine Kapitalgesellschaft kann im Prinzip einfach weiter betrieben werden, ggf. mit neuem Geschäftsführer. Wenn Sie bisher selbständig waren, ist die Weiterführung des Betriebes nicht ohne weiteres möglich. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und diskutieren Sie die beste Lösung. Wen Sie über einen Unternehmensverkauf nachdenken, ist es besser, diesen vor dem Umzug abzuschließen.

Muss ich ein neues Unternehmen im Ausland gründen?

Sie müssen nicht zwingend ein neues Unternehmen gründen (vgl. Punkt IV.). Um von den attraktiven Steuervergünstigen in Monaco zu profitieren, kann es aber u.U. sinnvoll sein. Welche Möglichkeiten und Optionen infrage kommen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Was geschieht mit meiner jetzigen Wohnung zu Hause?

Um Ihren Lebensmittelpunkt komplett nach Monaco zu verlegen, ist die Aufgabe Ihrer Wohnung zwingend notwendig. Damit Ihre Steuerpflicht in Deutschland aufgehoben werden kann, ist eine Wohnungsaufgabe nicht zu umgehen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie eigene Immobilien verkaufen müssen – Sie können diese ggf. ja vermieten. Aber abmelden müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland auf jeden Fall.

Automatischer Informationsaustausch gemäß OECD CRS

Monaco nimmt am CRS teil. Wenn Sie in Monaco leben und dortiger Steuerzahler sind, müssen Sie hinsichtlich des neuen automatischen Informationsaustausches gemäß OECD CRS keine Handlungen unternehmen. Sie sind offiziell berechtigt, Konten im Ausland zu führen und Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen.

Ihr Heimatfinanzamt ist Ihrer Bank als Monaco bekannt und selbst wenn es zum Informationsaustausch kommt, haben Sie von den monegassischen Behörden nichts zu befürchten, da Sie keine Steuern hinterziehen.

Problematisch kann es allerdings werden, wenn Sie Kapitalerträge in Monaco ausschütten und die Einnahmen nicht auf der Steuererklärung angeben. Käme dies als Folge des Informationsaustauschs zu Tage, könnten Ihnen Unannehmlichkeiten drohen.

So hilft Ihnen unsere Kanzlei bei Ihrem Umzug nach Monaco

Unsere Kanzlei hat schon viele Mandanten dabei unterstützt den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Mit unseren Büros in London, Malta, Dublin und Austin, TX sind wir bestens dafür gerüstet, Sie beim Umzug nach UK, Malta, Irland, die USA und in auf die Bahamas zu begleiten.

Die Dienstleistungen, die wir dabei erbringen, werden stets individuell auf den Mandanten zugeschnitten. Sie umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Aufgaben, mit welcher der Mandant uns betraut:

  • Beratung hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges ins Ausland für den Unternehmer: Analyse, Prognosen, Einschätzungen;

  • Standortfragen im Ausland für Ihr Unternehmen klären auf Basis diverser Faktoren wie Marktzugang, verfügbare Arbeitskräfte, öffentliche Förderungen in Zusammenarbeit mit Fachexperten vor Ort;

  • Empfehlung von lokalen Immobilienmaklern, die Erfahrungen mit internationaler Mandantschaft haben und bei der Suche nach Kauf- oder Mietobjekten helfen können

  • Empfehlung von Fachanwälten im Bereich Einwanderungsrecht zur Erlangung eines Visums;

  • Beratung und Vermittlung an Steuerberater vor Ort, die das Eröffnen von Bankkonten für die Gesellschaft und Sie persönlich übernehmen;

  • Laufende steuerliche und administrative Betreuung Ihrer Gesellschaft,

  • Steuereffiziente Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.

Im Grundsatz werden unsere Leistungen nach Aufwand abgerechnet, allerdings gelten für manche Leistungen (z.B. die Gründung einer Gesellschaft) Fixpreise.

Im ersten Schritt raten wir Ihnen zur Buchung eines Beratungsgesprächs, um Ihr Vorhaben telefonisch, per Skype, Zoom oder Signal zu besprechen. Gemeinsam finden wir die beste Vorgehensweise und stellen den Kontakt zu unserem Partner in Rumänien her. Als Projektkoordinator behalten wir für Sie als Ansprechpartner alle Fäden in der Hand, die für ein erfolgreiches Umsetzen Ihrer Ideen notwendig sind.

So kann unsere Kanzlei Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen

Wir bieten umfassende steuerliche und rechtliche Begleitung bei Ihrer Wohnsitzverlagerung ins steuergünstige Ausland. 

Wir folgen einem eingespielten Prozess. Je nach Land involvieren wir bei Bedarf unsere lokale Partnerkanzlei vor Ort, bleiben aber auch dann verantwortlich für die Gesamtkoordination. 

Das Ergebnis lässt sich sehen: Wir haben über 100 Unternehmern und Geschäftsleuten geholfen, ihre Steuerbelastung signifikant zu reduzieren. 

Sorgfältige Planung, gründliche Beratung und umfassende Betreuung sind für uns selbstverständlich. Die steuerrechtlich einwandfreie Ausgestaltung im Rahmen der internationalen Steuergesetzgebung hat dabei oberste Priorität.

Hier erfahren Sie mehr zu unserer Arbeitsweise und wie wir Sie konkret beim Umzug ins Ausland unterstützen können

Häufige Fragen zur Wohnsitzverlagerung ins Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zur Wohnsitz-Verlagerung nach Monaco beraten

Haben Sie sich bereits über einen längeren Zeitraum aktiv mit dem Thema Wohnsitzverlagerung nach Monaco und Ausflaggen der natürlichen Person auseinandergesetzt? Können Sie sich einen Umzug nach Monaco im Grundsatz vorstellen? Sind Sie an einem Punkt angelangt, wo Sie mit Ihrer Internet-Recherche nicht mehr weiterkommen?

Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten, ist es an der Zeit, über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Wohnsitzverlagerung nach Monaco zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine endgültige Entscheidung im Hinblick auf einen Umzug nach Monaco zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Wohnsitzverlagerung nach Monaco sind.

Sie profitieren vom „Boot on the Ground“-Praxiswissen aus mehr als 15 Jahren konkreter Beratungserfahrung. Ziel der Beratung ist Ihre Planungssicherheit, Gelassenheit und Selbstvertrauen in eine Zukunft in Monaco.

Die Wohnsitzverlagerung nach Monaco kann die ultimative Lösung zur steuerlichen Optimierung sein, auch und vor allem bei hohen Einkommen. Mit einem Beratungsgespräch machen Sie den ersten konkreten Schritt auf Ihrem Weg in eine steueroptimierte Zukunft.

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